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Wahlvorsitzender Krank bei Auszählung

W
wahlfrage
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hoffe ich finde hier Hilfe...

Letzten Freitag hatten wir Wahltag. Wegen Briefwahl ist die Auszählung von uns (Wahlvorstand) ganz am Anfang schon auf den 13.3. festgesetzt. Nun zeichnet sich ab, das der Wahlvorstandsvorsitzende morgen eventuell wegen Krankheit nicht in der Firma sein wird.

Können/Dürfen wir dennoch auszählen, obwohl es heisst, das der Wahlvorstand vollständig sein muss? Auf welche § können wir uns berufen?

Danke für eure Hilfe

1.01503

Community-Antworten (3)

T
Teufel

12.03.2014 um 14:37 Uhr

Wenn einer krank wird kommen die Ersatzleute dazu Aber lt. Paragrapf 26 Absatz 1 der WO Sind die briefwahlunterlagen unmittelbar vor Abschluss der Stimmenabgabe in die Wahlurne zu tun. Danach erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung unverzüglich nach der Wahl.

Warum habt ihr so viel zeit dazwischen.

R
rolfo

12.03.2014 um 14:41 Uhr

Ihr habt einen Wahlaushang in dem festgeschrieben ist wann ausgezählt wird, daran habt ihr euch zu halten. Habt ihr keine Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand benannt? Wenn nein, dann müsst ihr das zu zweit stemmen, oder Wahlhelfer dazu nehmen.

G
gironimo

12.03.2014 um 15:41 Uhr

Nun zeichnet sich ab, das der Wahlvorstandsvorsitzende morgen eventuell wegen Krankheit nicht in der Firma sein wird.<

Vielleicht schafft er es ja noch zur Auszählung da zu sein. Am Arbeitsplatz AU zu sein und das Ehrenamt WV, sind zwei paar Schuhe.

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