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Betriebsratswahl

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grille
Nov 2016 bearbeitet

hallo ihr lieben, unser betrieb ist der meinung , dass unser br aufgelöst ist ,keiner ist zurückgetreten und keiner hat sich etwas zu schulden kommen lassen , es gab aber interne veränderungen br- vorsitztender hat eine höhere stelle angeboten bekommen , somit ist betrieb der meinung es gibt keinen vorsitzenden mehr , die br -arbeit ist z. zeit etwas eingeschlafen , kann man trotzdem die wahl durchführen auch wenn es keine monatsgespräche in den letzten 3 monaten gab

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Community-Antworten (5)

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Cykex

12.03.2014 um 11:00 Uhr

Die nummer ist gut nur weil der BRV einen anderen Job bekommen hat bedeutet das nicht das es keinen BR mehr gibt.die Wahl hat auch nix mit den Monatsgesprächen zu tun.

Schilder doch mal warum euer AG der Meinung ist das sich der BR aufgelöst haben soll m.f.g

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gironimo

12.03.2014 um 11:12 Uhr

Was glaubt denn der BRV selbst? Er müsste doch wissen, dass er nur nicht mehr BRV ist, wenn er bei Beförderung zum leitenden Angestellten geworden ist.

Gerade weil Eure Arbeit eingeschlafen ist, sollte der BR sich doch wenigstens noch einmal zusammen-rappeln und in einer BR-Sitzung einen Wahlvorstand bestellen. Dann haben die AN wenigstens die Chance, wieder frischen Wind in Euren BR zu wählen.

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grille

12.03.2014 um 11:14 Uhr

sie waren der Meinung ,dass sie als AG den BR auflösen können , weil wir die Probleme auch so lösen könnten , es hat sich auch keiner konkret darüber geäußert, die Mehrheit der MA möchte aber , dass der BR bestehen bleibt,

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Nubbel

12.03.2014 um 11:53 Uhr

wenn der vorsitzende zum leitenden angestellten wurde, und ihr keinen neuen gewählt habt, hat euer arbeitgeber ein wenig recht. denn wenn ihr jetzt einen neuen vorsitzenden wählt, seid ihr auch wieder handlungsfähig

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Cykex

12.03.2014 um 13:15 Uhr

So einfach ist das nicht erstens muss der Ag grobe Pflichtverletzung des Betriebsrat nachweisen, desweiteren bedeutet es ja nicht wenn der BRV eine sogenannte höhere stelle angeboten bekommen hat das er auch dadurch leitender Angestellter geworden ist. Ihr müsst doch als BR nach §99 des BetrVG irgendwas auf den Tisch bekommen haben (Personelle Einzelmassnahme).Ich würde Euch raten einen Anwalt oder die Gewerkschaft einzuschalten zumal Eure MA ja weiterhin wollen das ein BR bestehen bleibt

Sollte Ich mich Irren was Menschlich ist,lass ich mich gerne eines besseren Belehren:

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