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Gültigkeit der Stützunterschriften

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winnetoons
Nov 2016 bearbeitet

In der Liste der Stützunterschriften hat sich eine Kollegin ohne Geburtsdatum eingetragen ( sie verweigert dieses ) und eine andere wissentlich mit einem Falschen. Können beide in der Liste stehen bleiben, ohne dass es hier zu Anfechtungen kommt oder müssen die Personen gestrichen werden ?

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

11.03.2014 um 15:02 Uhr

Wie kommt Ihr darauf, dass die Unterstützer ihr Geburtsdatum angeben müssen?

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winnetoons

11.03.2014 um 15:12 Uhr

Weil wir das Muster-Formular 115 b aus dem W.A.F. Handbuch als Vorlage genommen haben und dort ist das so vorgegeben !

P
Pjöööng

11.03.2014 um 15:44 Uhr

Dann sind diese Unterlagen wohl nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt wordem.

Meines Erachtens sind diese Stützunterschriftn gültig.

G
gironimo

11.03.2014 um 16:16 Uhr

Die Gültigkeit steht außer Frage. Das Datum dient lediglich der besseren Identifizierung (alle heißen Müller....) und z.B. der schnellen Überprüfung, ob der Unterzeichner wahlberechtigt ist.

Die Kollegin hat wohl Angst, das Datum könnte an die Öffentlichkeit gelangen - aber das tut es ja nicht.

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