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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

einsichtsrecht auf weggestrichene Stützunterschriften??

J
Jennymaus
Nov 2016 bearbeitet

Hy,

folgende Frage: Wenn der Listenvertreter nach Wahlausschreiben mit den entsprechenden Stützunterschriften seine Liste beim Wahlvorstand abgegeben hat, wird nach 2 Wochen die Liste auf Gültigkeit mit den Stützunterschriften geprüft. Hier werden die Mitarbeiter, die bei mehreren Listen unterzeichnet haben, gefragt (Schriftlich) auf welcher der Listen für den Listenvertreter die Stützunterschrift erhalten bleiben soll. Habe ich als Listenführer nachher ein Einsichtsrecht, wenn meine Liste wegen wegfallender Stützunterschriften nicht mehr zur Wahl zugelassen werden würde, welche Stützunterschriften gestrichen wurden???

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

02.03.2010 um 11:58 Uhr

Ja, du musst ja wissen für welche gestrichenen du neue Unterschriften brauchst

B
BentoBox

02.03.2010 um 14:16 Uhr

Wieso?

Macht das einen Unterschied ob ich für die gestrichene Unterschrift von Müller eine "Ersatz"-Stützunterschrift holen muss, oder für die von Maier?

R
rolfo

02.03.2010 um 14:35 Uhr

nein, das macht keinen Unterschied, abert es könnte ja sein dass du z.B. bei 50 Stützunterschriften garnicht mehr weisst wer alles unterschrieben hat und jetzt evtl. nochmal z.B. Müller unterschreiben lässt, nur deshalb. Und warum sollte ich die nicht sehen dürfen?

B
BentoBox

03.03.2010 um 12:07 Uhr

"abert es könnte ja sein dass du z.B. bei 50 Stützunterschriften garnicht mehr weisst wer alles unterschrieben hat und jetzt evtl. nochmal z.B. Müller unterschreiben lässt"

Ein ebenfalls völlig unbefriedigendes Argument!

Es wurde nach dem Einsichtsrecht in die gestrichenen Stützunterschriften gefragt und als "Argument" wird genannt dass man möglicher Weise die NICHT gestrichenen Unterschriften kennen sollte.

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