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Werbung bei Persönlichkeitswahl

R
raynal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo;bei uns ist in zwei Wachen BR wahl (Persönlichkeitswahl) und zwar ein Kollege wollte mit einem Feuerzeug wo drauf sein Name steht und darunter deine Stimme zählt steht.so wollte er für sich bisschen Werbung machen und Feuerzeug an seinem Kollegen schenken. Frage ist: Darf er so was machen? Weil wurde ihn von 1. und 2. vorsitzender BR gesagt dass es bis zum Kündigung ihn droht...das was ich nicht glaube Bitte dringe Antwort wenn es geht mit paar Gesetzen aus der betriebvefassunggesetz Danke voraus

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Community-Antworten (6)

M
martinez

11.03.2014 um 14:08 Uhr

natürlich darf er Werbung machen.. ich denke er bezahlt dies selber und macht es in seiner Freizeit!? wenn ja dann ist alles OK. Vorsitzender und stv..haben vielleicht Angst das sie nicht wieder gewählt werden oder wollen diese MA nicht im Gremium haben...da sollten sie sich eher hüten bei solchen Aussagen, könnte man ja schon fast als Behinderung sehen solche Aussagen... also einfach machen(in der Freizeit), da kann keiner was sagen. Gruß

H
Hartmut

11.03.2014 um 14:12 Uhr

Hallo raynal, natürlich darf er ein Feuerzeug, oder auch einen Kugelschreiber etc .. halt so kleine 'Giveaways' verteilen. In §20 BetrVG steht: 'Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.' Indem er Feuerzeuge mit Wahlwerbung verteilt, übt der Kollege sein passives Wahlrecht aus.

Dann heißt es übrigens noch weiter: 'Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen ... beeinflussen.' Also die Herren 1. + 2. Vorsitzender bewegen sich auf ganz dünnem Eis und sollten sehr vorsichtig sein.

P
Pjöööng

11.03.2014 um 14:34 Uhr

Zitat (Hartmut): " Indem er Feuerzeuge mit Wahlwerbung verteilt, übt der Kollege sein passives Wahlrecht aus."

Hartmut, Deine Antworten werden immer skuriler.

R
raynal

11.03.2014 um 16:37 Uhr

Bitte jetzt mal klarer Antwort darf der kanditat arbeitsrechtlich und sivilrechtlich es so machen wie ich es geschrieben habe?

B
blackjack

11.03.2014 um 16:38 Uhr

-----JA----------

O
Oblatixx

11.03.2014 um 18:37 Uhr

....................JA........................

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