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BR für gGmbH und eV.

O
Oregano
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Verein/gGmbH(=AG) mit 19 Angestellten die behinderte Menschen versorgen, entsprechend ihrer vorgegebenen Tätigkeiten einen BR wählen? Wenn ja, wieviele BM dürften das sein und wie steht es mit dem Kündigungsschutz? Einer davon hatte kurz vor seiner Aufstellung zum BR bereits seine fristlose Kündigung im Briefkasten, jetzt musste die Kü. wieder vorerst zurückgestellt werden. MfG. Oregano

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

11.03.2014 um 10:12 Uhr

Ich hoffe, der Kollege hat den Rechtsweg beschritten oder der AG hat sich unmissverständlich schriftlich geäußert, dass die Kündigung vom Tisch ist.

Aber wie ich Dich verstehe, seit Ihr doch schon mitten im Verfahren der Wahl. Bei 19 AN wählt Ihr einen einer BR.

T
tommyh

11.03.2014 um 13:15 Uhr

Nein wieso Kündigungsschutz und müsste die Kündigung wieder zurück gestellt werden? Eine fristlose Kündigung ist ja jederzeit möglich auch für Betriebsräte oder Bewerber. Der Kündigungsschutz gilt ja nur für ordentliche Kündigungen.

Der Kollege sollte schnellstens zur Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt gehen!

A
AlterMann

12.03.2014 um 08:48 Uhr

...entsprechend ihrer vorgegebenen Tätigkeiten einen BR wählen... Was im Betrieb gearbeitet wird, spielt bei der Frage der BR-Wahl keine Rolle. Wenn Ihr allerdngs eine gGmbH im kirchlichen Dunstkreis seid, käme evtl. nur die Wahl zu einer Mitarbeitervertretung in Frage.

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