Erstellt am 11.03.2014 um 09:12 Uhr von gironimo
Ich hoffe, der Kollege hat den Rechtsweg beschritten oder der AG hat sich unmissverständlich schriftlich geäußert, dass die Kündigung vom Tisch ist.
Aber wie ich Dich verstehe, seit Ihr doch schon mitten im Verfahren der Wahl. Bei 19 AN wählt Ihr einen einer BR.
Erstellt am 11.03.2014 um 12:15 Uhr von tommyh
Nein wieso Kündigungsschutz und müsste die Kündigung wieder zurück gestellt werden?
Eine fristlose Kündigung ist ja jederzeit möglich auch für Betriebsräte oder Bewerber. Der Kündigungsschutz gilt ja nur für ordentliche Kündigungen.
Der Kollege sollte schnellstens zur Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt gehen!
Erstellt am 12.03.2014 um 07:48 Uhr von AlterMann
...entsprechend ihrer vorgegebenen Tätigkeiten einen BR wählen...
Was im Betrieb gearbeitet wird, spielt bei der Frage der BR-Wahl keine Rolle.
Wenn Ihr allerdngs eine gGmbH im kirchlichen Dunstkreis seid, käme evtl. nur die Wahl zu einer Mitarbeitervertretung in Frage.