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Wahlkampf als Urlaubszeit?

C
Caroline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Morgen!

Wie ist der Wahlkampf für die Betriebsratswahl geregelt? Während die eine Liste (amtierender BR) fröhlich durch die Betriebe marschiert, nehmen sich die anderen einen Tag Urlaub um sich vorzustellen. Leider ist die Vorsitzende des Wahlvorstands identisch mit der BR-Vorsitzenden und Mitglied der GF der Gewerkschaft - wir bekommen keinerlei Informationen.

Danke für Eure Hilfe Caroline

Danke für für Hilfe

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

11.03.2014 um 10:21 Uhr

Wahlwerbung ist grundsätzlich keine Arbeitszeit (sie ist lediglich zulässig).

Aber eins ins klar: Gleiches Recht für alle. Wenn der AG keine Einwände hat, dass BR-Mitglieder während der Arbeitszeit für sich werben, kann er es bei anderen Kandidaten auch nicht.

Schwierig dürfte die Trennungslinie zwischen BR-Arbeit und Werbung sein. Die BR-Mitglieder können da eher im Zuge ihrer BR-Aufgaben mit AN im Betrieb reden und bei der Gelegenheit ein Infoblatt auf dem Tisch liegen lassen......

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