Wahlkampf Betriebsratswahl
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einem Betrieb mit 98 Mitarbeitern. Wir haben am 26.04.2018 Betriebsratswahlen und ich habe mich als Kandidaten aufstellen lassen. Sollte nichts großes mehr geschehen haben wir eine Kandidatenliste mit 7 Bewerbern. Unser Betrieb besteht zu 50% aus gewerblichen und 50% aus kfm. / Forschungs- Mitarbeitern.
So. Natürlich habe ich bei Kollegen die ich hier am Standort sehe auch schon gesprochen, mich „stützen“ lassen und schon mündlich Werbung gemacht. Jedoch gibt es eben auch Mitarbeiter die an einem anderen Standort sitzen uns aber zugeordnet sind und eben auch Außendienstmitarbeiter, die ich eben nicht täglich sehe. Da ich aus dem kfm. Bereich komme und hier auch entsprechend mein „Netzwerk“ habe, möchte ich diese Stimmen natürlich so viel wie mgl. erhalten. Nun möchte ich für auch auf digitalem Wege (e-Mail) mit entsprechender Begründung wieso ich mich für einen BR Posten interessiere quasi „bewerben“ bzw. Wahlkampf betreiben. Das hat hier noch nie jmd. so getan. Alle anderen gehen eben davon aus, dass ein Anschlag am schwarzen Brett genügt.
Meine Frage… zu wann würdet ihr mit der Werbung beginnen. Einen Monat vor der Wahl? Zwei Wochen vor der Wahl? Ich habe keine Vorstellung, wenn ich ehrlich bin. Ich möchte halt auch noch einmal aktiv auf die Möglichkeit einer Briefwahlstimme aufmerksam machen. (Kollegen von außerhalb würden sonst ggf. gar keine Stimme abgeben) Da würde ich entsprechend auch an den Wahlvorstand verweisen.
Was meint ihr? Ist so etwas zielführend? Hat jmd. dahingehend schon Erfahrungen sammeln können?
Vielen Dank für euer Feedback.
Community-Antworten (3)
19.03.2018 um 16:14 Uhr
Sinn macht es ja vor allem dann, wenn man möglichst ALLE Mitarbeiter erreichen kann. Also wenn die Ordnungsnummern der Listen ausgelost werden z.B., denn dann werden die Briefwahlunterlagen erstellt und es kann noch niemand seine Stimme abgegeben haben.
19.03.2018 um 18:53 Uhr
es ist aber sehr umstritten ob ein Kandidat das Netz des AG für E-Mail-Werbung nutzen darf. Oder willst Du die Kollegen privat anschreiben?
20.03.2018 um 12:20 Uhr
Nein. Ich wollte das "normal" über die dienstlichen e-Mails laufen lassen. Das ist doch auch Wahlwerbung? Also was ist da groß anders, als wenn ich bspw. Handzettel verteile oder ein Wahlplakat im Betrieb aufhängen würde?
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