Erstellt am 10.03.2014 um 15:49 Uhr von rolfo
Das ist nicht möglich, wenn die Amtszeit des derzeitigen BR am 3.4. endet habt ihr eine betriebsratslose Zeit.
Ist das erst eure 2. Wahl?
Ansonsten gilt das Datum der 1. ordentlichen BR Wahl.
Erstellt am 10.03.2014 um 15:54 Uhr von Mitbestimmer
In den Jahren zuvor hatten wir immer eine 4-Jährige BR-Amtszeit.
Nur im Jahr 2012 mussten wir eine außerordentliche BR-Wahl durchführen (Wahltag war der 28.03.2012 ).
Erstellt am 10.03.2014 um 16:26 Uhr von rolfo
Dann gilt der Zeitpunkt der 1. Wahl, also darf der BR bis dahin im Amt bleiben
Erstellt am 10.03.2014 um 17:23 Uhr von gironimo
Dann endet die Amtszeit nicht am 3.4. sondern:
§ 21 BetrVG: (...) In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Erstellt am 10.03.2014 um 17:43 Uhr von nicoline
Mitbestimmer,
wenn ihr in 2012 eine außerplanmäßige BR Wahl hattet, hat die Amtszeit dieses in 2012 gewählten BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses begonnen. Da ihr zum Zeitpunkt der nächsten regulären BR Wahlen, also jetzt in 2014, mehr als ein Jahr im Amt wart, müsst ihr jetzt neu wählen und zwar im Zeitraum vom 01.03 - 31.05. Die Amtszeit des nun in 2014 neu gewählten BR beginnt ebenfalls mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses und endet exakt 4 Jahre später. Dieses Datum des Amtszeitendes bleibt so lange gültig, bis es wieder zu einer außerplanmäßigen Wahl kommt.