Erstellt am 13.08.2022 um 21:03 Uhr von Enigmathika
Hallo Pusteblume, nein, auch eine Betriebsratsmitgliedschaft würde an einer Befristung nichts ändern.
Erstellt am 15.08.2022 um 13:37 Uhr von SabiKa67
Hallo,
Wie Du schon richtig geschrieben hast, greift Dein BR-Kündigungsschutz nicht, da Du nicht gekündigt wirst.
Erstellt am 15.08.2022 um 15:28 Uhr von Relfe
du warst nicht zufällig vorher oder bist noch JAV?
Erstellt am 15.08.2022 um 15:31 Uhr von celestro
"du warst nicht zufällig vorher oder bist noch JAV?"
Warum ist das relevant?
Ich zitiere: "ich habe meine Ausbildung im Februar erfolgreich abgeschlossen in besagtem Betrieb"
und die Übernahme"garantie" gibt es doch nur für die Ausbildung, oder?
Erstellt am 15.08.2022 um 16:21 Uhr von Relfe
JAV die übernommen werden, haben Anspruch auf ein unbefristetes AV, somit wäre hier mein Ansatzpunkt: fehlerhafte Befristung
"Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen."
Erstellt am 15.08.2022 um 16:28 Uhr von celestro
Dein zitierter Text passt aber irgendwie nicht zu der Aussage. ;-)))
Erstellt am 15.08.2022 um 16:56 Uhr von Relfe
wieso? der AG hat sie doch übernommen nach dem Ausbildungsverhältnis und der Text beschreibt, was der AG tun müßte, wenn er sie NICHT in ein unbefristetes AV übernehmen will.
Schlussfolgerung: wenn sie JAV gewesen wäre oder noch ist, dann hätte sie in ein unbefristetes AV übernommen werden müssen und nicht in ein befristetes AV.
--> ich mag falsch liegen, aber es wäre zumindestens mein Verständnis des Textes.
von daher wäre das die einzige Chance, dass das AV fehlerhaft befristet wurde.
ich habe auch nur den relevanten Teil zitiert, hier der Link
https://www.betriebsrat.com/wissen/jugend-und-auszubildendenvertretung/uebernahme?gclid=EAIaIQobChMIl-HGmoXJ-QIV5ZBoCR3q8wYhEAAYASAAEgLMd_D_BwE
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@xxPusteblume
für Ersatz-BRM greift der nachwirkende Kündigungsschutz sowieso nur, wenn sie diesen erworben haben, davon schreibst Du aber nichts (ist irrelevant für deine Anfrage, aber nur weil du Kündigungsschutz erwähnt hattest)
Erstellt am 15.08.2022 um 19:27 Uhr von xxPusteblume
Nabend, Danke erstmal für die zahlreichen Antworten!
Nein ich war nicht in der JAV.
Ich wurde als Ersatz BR Mitglied so rein gewählt, kein nachrücker oder so.
Habe heute mal bei der IG Metall angerufen aber der zuständige ist diese Woche leider nicht da.
Erstellt am 16.08.2022 um 07:54 Uhr von Thomas63
Wir hatten einen Ähnlichen Fall bei der vorletzten Wahl. Einige befristete hatten die Idee sich aufstellen zu lassen um bei einer Erfolgreichen Wahl einen Festvertrag zu bekommen. Wir hatten damals bei einem Anwalt der IG BCE (Chemie) eine Rechtsauskunft angefragt.
Die Aussage war selbst wenn Sie direkt in den BR gewählt würden hätten sie nur erweiterten Kündigungsschutz solange der Vertrag läuft. Danach hat man keinen weiteren Rechtsanspruch auf weiterbeschäftigung. So wie SabiKa67 schon geschrieben hat.
Erstellt am 16.08.2022 um 09:14 Uhr von celestro
"wieso?"
Weil der Text mEn beschreibt, wie der AG um die Festanstellung herum kommen könnte.
Erstellt am 16.08.2022 um 09:46 Uhr von Relfe
@celestro
ja, das steht da natürlich auch drin, aber das ist doch immer so: wenn beschrieben wird wie "A" ein Recht geltend machen kann, steht "zwischen den Zeilen" eben auch die Antwort wie "B" das verhindern kann :-)
@Thomas63
das ist bei uns bei jeder Wahl so, das vorher die Anfragen von den befristeten MA kommen, ob sie dann in einen "unbefristeten AV" reingewählt werden :-)