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Vorschlagsliste - Streichung

M
Mitbestimmer
Nov 2016 bearbeitet

Kann man auf einer Vorschlagsliste einen Kandidaten auf dessen Wunsch nachträglich streichen oder muss die komplette Liste neu erstellt werden ?

3.32909

Community-Antworten (9)

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Lexipedia

10.03.2014 um 12:44 Uhr

Sobald die erste Stützunterschrift unter dem Wahlvorschlag ist ist es mit Änderungen vorbei!

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pemahu

11.03.2014 um 14:17 Uhr

Mitbestimmer, Deine Frage ist nicht klar!

Zwei Fälle:

Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig).

Eingereichte Vorschlagsliste: Nichts geht mehr. Der Kandidat braucht ja die Wahl nicht anzunehmen. (aber Deine Frage klingt so - bzgl. Liste komplett neu erstellen - dass bei Euch die Liste noch nicht eingereicht wurde).

O
Oblatixx

11.03.2014 um 14:19 Uhr

Und wenn Du jetzt DEN streichst, für den ich meine Stützunterschrift geleistet habe? Ich denke, das geht so nicht ...

M
Mitbestimmer

11.03.2014 um 14:25 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Also es handelt sich um eine Vorschlagsliste, welche noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Der Bewerber steht auf der Liste an 9ter Stelle und möchte nun lieber eine eigene Liste gründen.

Ob Kollegen Stützunterschriften für diesen Kollegen geleistet haben, kann man mit Bestimmtheit natürlich nicht verneinen.

X
Xantippe

12.03.2014 um 09:23 Uhr

Hallo Mitbestimmer, der Bewerber kann selbstverständlich eine eigene Liste erstellen und sich Stützunterschriften holen. Sobald er die Liste eingereicht hat muss er ja vom Wahlvorstand gefragt werden auf welcher Liste er gültig seine Bewerbung aufrecht erhält.

MfG

P
Pjöööng

12.03.2014 um 10:36 Uhr

Zitat (permahu): "Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig)."

Falsch!

N
Nubbel

12.03.2014 um 10:37 Uhr

doch Obelix, das geht. so blödsinnig das auch ist. streichen nach stützunterschrift geht. einen dazuschreiben geht nicht.

P
Pjöööng

12.03.2014 um 13:33 Uhr

Anderer Auffassung: Fitting

"Die ohne Einverständnis aller Unterzeichner vorgenommene Streichung einzelner oder mehrerer Kandidaten bedeute eine inhaltliche Änderung des Wahlvorschlages; der Wahlvorschlag wird durch die Streichung unrichtig und ist kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des BetrVG mehr."

O
Oblatixx

12.03.2014 um 13:49 Uhr

Soll er doch seine eigene Liste gründen, der Wahlvorstand wird das dann schon richten/streichen. Aber auf der ersten Liste wird nicht gestrichen!

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