Vorschlagsliste - Streichung
Kann man auf einer Vorschlagsliste einen Kandidaten auf dessen Wunsch nachträglich streichen oder muss die komplette Liste neu erstellt werden ?
Community-Antworten (9)
10.03.2014 um 12:44 Uhr
Sobald die erste Stützunterschrift unter dem Wahlvorschlag ist ist es mit Änderungen vorbei!
11.03.2014 um 14:17 Uhr
Mitbestimmer, Deine Frage ist nicht klar!
Zwei Fälle:
Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig).
Eingereichte Vorschlagsliste: Nichts geht mehr. Der Kandidat braucht ja die Wahl nicht anzunehmen. (aber Deine Frage klingt so - bzgl. Liste komplett neu erstellen - dass bei Euch die Liste noch nicht eingereicht wurde).
11.03.2014 um 14:19 Uhr
Und wenn Du jetzt DEN streichst, für den ich meine Stützunterschrift geleistet habe? Ich denke, das geht so nicht ...
11.03.2014 um 14:25 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Also es handelt sich um eine Vorschlagsliste, welche noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Der Bewerber steht auf der Liste an 9ter Stelle und möchte nun lieber eine eigene Liste gründen.
Ob Kollegen Stützunterschriften für diesen Kollegen geleistet haben, kann man mit Bestimmtheit natürlich nicht verneinen.
12.03.2014 um 09:23 Uhr
Hallo Mitbestimmer, der Bewerber kann selbstverständlich eine eigene Liste erstellen und sich Stützunterschriften holen. Sobald er die Liste eingereicht hat muss er ja vom Wahlvorstand gefragt werden auf welcher Liste er gültig seine Bewerbung aufrecht erhält.
MfG
12.03.2014 um 10:36 Uhr
Zitat (permahu): "Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig)."
Falsch!
12.03.2014 um 10:37 Uhr
doch Obelix, das geht. so blödsinnig das auch ist. streichen nach stützunterschrift geht. einen dazuschreiben geht nicht.
12.03.2014 um 13:33 Uhr
Anderer Auffassung: Fitting
"Die ohne Einverständnis aller Unterzeichner vorgenommene Streichung einzelner oder mehrerer Kandidaten bedeute eine inhaltliche Änderung des Wahlvorschlages; der Wahlvorschlag wird durch die Streichung unrichtig und ist kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des BetrVG mehr."
12.03.2014 um 13:49 Uhr
Soll er doch seine eigene Liste gründen, der Wahlvorstand wird das dann schon richten/streichen. Aber auf der ersten Liste wird nicht gestrichen!
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