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Bewerberstreichung auf Vorschlagsliste

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ThomasB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Ich bin im WV und haben ein Problem mit einer Vorschlagsliste. Der Listenführer hat kurz vor Abgabefrist einfach einen Bewerber auf seiner Liste gestrichen ohne diesen zu informieren. Der Bewerber stand an letzter Stelle der Liste. Nun kommen zweifel auf, ob die Stützunterschriften vor der Streichung oder nach der Streichung gesammelt worden sind. Wir im WV konnten dann zwei Kollegen, die die Liste mit ihre Unterschriften unterstützen befragen( wegen Schichtbetrieb). Der Kollege der als zweites unterschrieben hat sagte, er könne sich nicht daran erinnern, ob der Bewerber schon von der Liste gestrichen worden war als er die Liste unterschrieben hat. Der andere Kollege sagte, daß er die Liste nicht unterschrieben hätte, wenn der Bewerber auf die Vorschlagsliste gestanden hätte. Die Abgabefrist war am 16.02.2010. Da ich zu diesem Zeitpunkt Urlaub hatte, habe ich die Liste erst am Montag gesehen. Diese Liste steht jetzt schon in der Bekanntmachung der Vorschlagsliste zur BR Wahl. Ist die Wahl dann anfechtbar?

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Community-Antworten (4)

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birwein

05.03.2010 um 12:43 Uhr

Warum fragst du denn jetzt erst am 5.3.?, wenn am 16.02. Abgabeschluss war? Hat sich der Bewerber bei euch gemeldet? Wenn der Listenführer die Liste abgibt, hat der Wahlvorstand unverzüglich die Liste zu prüfen und bei einem festgestellten Mangel den Listenführer um Behebung des Mangels aufzufordern. Scheinbar habt ihr die aber nicht beanstandet und schon veröffentlicht. Wenn die Aussage kommt, ich hätte da nicht unterschrieben, wenn der da drauf steht, dann ist doch alles klar. Der Name wurde zuvor gestrichen, Liste ist gültig.

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ThomasB

05.03.2010 um 12:51 Uhr

Weil es keinem Aufgefallen ist. Am 03.03.2010 ist die Bekanntmachung Veröffentlicht worden. Da hat der Bewerber der gestrichen worden ist gesehen, daß er nicht mehr auf der Vorschlagsliste stand. Er fühlt sich jetzt der möglichkeit beraubt eventuell eine eigene Liste einzureichen wenn er informiert worden wäre. Es gibt in der Belegschaft die Gerüchte, daß ein paar Kollegen vielleicht die Wahl anfechten wollen.

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birwein

05.03.2010 um 13:21 Uhr

Dann ist das Stützunterschriften -Sammeln aber ganz schön geheim abgelaufen. Zum Anfechten reichts aber denk ich nicht

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Putzer

05.03.2010 um 13:26 Uhr

ThomasB, da hast nicht nur Du ein Problem, sondern der gesamte WV. Lest bitte die WO, wenn ihr eine habt - Anfechtung - ist möglich! Putzer

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