Ein Auszubildender kündigt zum 1.4.14. Wahl ist am 11.3.. Darf er mitwählen? (Seit 1.8.12 im Betrieb)
Erstellt am 07.03.2014 um 14:53 Uhr von Aidan Ja. Die Bedingungen zur Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG sind erfüllt.