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Wahlrecht bei Kündigung

V
vestanne
Nov 2016 bearbeitet

Ein Auszubildender kündigt zum 1.4.14. Wahl ist am 11.3.. Darf er mitwählen? (Seit 1.8.12 im Betrieb)

1.95301

Community-Antworten (1)

A
Aidan

07.03.2014 um 15:53 Uhr

Ja. Die Bedingungen zur Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG sind erfüllt.

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