Erstellt am 07.03.2014 um 12:52 Uhr von Hartmut
Hallo Sauber, also eine Wahl ohne Wählerliste ist schon ein Ding. Diese Wahl kann man anfechten, und ziemlich sicher erfolgreich. Der BR kann die Wahl nicht anfechten, aber der AG kann das, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (anrufen - fragen!) oder drei AN. Achtung: Das muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschehen (glaube ich - kann gerade nicht nachschlagen).
Erstellt am 07.03.2014 um 14:20 Uhr von Lexipedia
@Sauber
Wie kommt es das ihr außerhalb der Wahlperiode gewählt habt. Gab es dafür einen Grund???
Außerdem solltet ihr euch an die Fristen halten.
Erstellt am 07.03.2014 um 15:34 Uhr von gironimo
zunächst einmal - wie sollt Ihr Euch verhalten: Abwarten.
Wer Mängel in der Wahl sieht, der muss das Arbeitsgericht bemühen. Tut er es nicht, ist die Wahl gültig. (siehe auch § 19 BetrVG)
Was ich aber nicht verstehe, ist Deine Äußerung: "unserer gesamt BR wusste überhaupt nicht das bei uns schon eine neue BR Wahl stattfindet."
Wie konnte das geschehen? Ihr habt doch den Wahlvorstand bestellen müssen und habt Euch selbst zur Wahl stellen müssen. Das kann doch nicht an Euch vorbei gegangen sein.
Erstellt am 07.03.2014 um 20:55 Uhr von AlterMann
So ganz verstehe ich den Sachverhalt noch nicht (s. Gironimo).
Aber wenn der BR selbst der meinung ist, dass er nicht rechtmäßig gewählt wurde, dann müsste er nicht auf eine Wahlanfechtung warten, sondern könnte schlicht zurücktreten.