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Listenwahl

B
Bravo
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage, wir hatten jetzt das erste Mal Listenwahl vorher war immer Persönlichkeitswahl. Der alte BR-Vorsitzender und dessen Stellvertreter hatten jeweils eine eigene Liste bekommen aber trotzdem nicht die Mehrheit, sodass die gewonnene Liste durch ihre Mehrheit alle Posten besetzen kann. Sprich 1. Vorsitz 2. Stellvertreter und in Grunde genommen auch zusätzlich 2 freigestellte. Hat die verlorene Liste auch ein Anspruch auf eine Freistellung? (bei der Konstituierung) wenn liste 1 alle posten besetzt können dann die anderen Listen Einspruch einlegen

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Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

07.03.2014 um 12:22 Uhr

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, genauso, wie auch einer von der "verlorenen" Liste Vorsitzender werden kann.

N
Nubbel

07.03.2014 um 12:36 Uhr

da wären doch ein paar auskünfte nett. wieviele listen? wieviele stimmen?....wieviele brm?

A
arnigross

07.03.2014 um 14:28 Uhr

die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten auf der Liste berechnet sich nach D\'Hondt. Somit gibt es in den allermeisten Fällen keine \"verlorene Liste\".

Den Vorsitz, Stellvertreter, Schriftführer etc. bestimmt das Gremium in der konstituierenden Sitzung und hat mit der Wahl nichts mehr zu tun.

G
gironimo

07.03.2014 um 16:55 Uhr

§ 38 BetrVG: (...) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden (...) vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Da liegt der Hund begraben - wie man so schön sagt. Gab es bei der Wahl der Freistellungen verschiedene Wahlvorschläge? Dann wäre wieder d Hondt anzuwenden.

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