Erstellt am 07.03.2014 um 11:22 Uhr von Oblatixx
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, genauso, wie auch einer von der "verlorenen" Liste Vorsitzender werden kann.
Erstellt am 07.03.2014 um 11:36 Uhr von Nubbel
da wären doch ein paar auskünfte nett.
wieviele listen? wieviele stimmen?....wieviele brm?
Erstellt am 07.03.2014 um 13:28 Uhr von arnigross
die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten auf der Liste berechnet sich nach D'Hondt. Somit gibt es in den allermeisten Fällen keine "verlorene Liste".
Den Vorsitz, Stellvertreter, Schriftführer etc. bestimmt das Gremium in der konstituierenden Sitzung und hat mit der Wahl nichts mehr zu tun.
Erstellt am 07.03.2014 um 15:55 Uhr von gironimo
§ 38 BetrVG:
(...)
Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden (...) vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Da liegt der Hund begraben - wie man so schön sagt. Gab es bei der Wahl der Freistellungen verschiedene Wahlvorschläge? Dann wäre wieder d Hondt anzuwenden.