Erstellt am 07.03.2014 um 08:03 Uhr von Hartmut
Hallo Karolina, im Prinzip ja, nur einmal. Aber du kannst ja nicht verhindern, dass der MA auch weitere Listen unterschreibt. Wenn die Liste dann beim WV eingereicht wird, wird dieser feststellen, dass der MA mehrfach unterschrieben hat, und ihn auffordern, sich zu entscheiden.