Erstellt am 06.03.2014 um 17:10 Uhr von gironimo
Du erklärst dem Kandidaten Dein Bedauern. Nun ist es zu spät. Er kann nach der Wahl erklären, dass er die Wahl nicht annimmt.
Erstellt am 07.03.2014 um 09:55 Uhr von Pjöööng
Eine Wahlbewerbung ist wie ein Champagnerkorken: Wenn der erst mal raus ist (die Bewerbung beim WV eingereicht), dann geht er nicht wieder in die Flasche rein.