Zuständigkeit Betriebsrat für einen Betriebsteil
Hallo zusammen,
wir haben einen Betriebsrat am Hauptstandort. Daneben existiert ein räumlich weit entfernter Betriebsteil mit ca. 20 Mitarbeitern, der die Voraussetzungen von §4 BetrVG erfüllt. Die Gründung eines eigenen Betriebsrats war bisher kein Thema, da das für zu aufwändig gehalten wurde. Nun hätten die Mitarbeiter in diesem Betriebsteil ja beschließen können, an der BR-Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen, diese Chance wurde aber verpasst. Gibt es nun noch irgendeine Möglichkeit, dass der BR im Hauptbetrieb für diesen Betriebsteil Zuständigkeit erlangt, z.B. indem alle Mitarbeiter des Betriebsteils den BR im Hauptwerk für zuständig erklären? Ich vermute zwar dass das nicht gehen wird was dann bedeuten würde, dass es nur zwei Möglichkeiten für den Betriebsteil gibt:
- Warten bis zur nächsten BR-Wahl im Hauptbetrieb
- Gründung eines eigenen BR
Community-Antworten (2)
11.07.2018 um 18:01 Uhr
Oder Rücktritt des kompletten BR. Abstimmung im Betriebsteil und Neuwahl
13.07.2018 um 10:23 Uhr
Hallo samira, danke für den Tipp. So weit wollen wir nun auch wieder nicht gehen. Die BR-Wahl gerade war schon nervenaufreibend genug!
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