Rückgabefrist für Briefwahl
Hallo!
Welche Rückgabefrist sollte man idealerweise im Briefwahlverfahren angeben?
Die Wahl findet beispielsweise an einem Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Was ist "normal"?
Viele Grüße Ignis
Community-Antworten (6)
06.03.2014 um 11:15 Uhr
Das Ende der Stimmabgabe.
06.03.2014 um 11:18 Uhr
Verstehe ich leider nicht. Die Briefwahlunterlagen werden ne Woche vor der Wahl SPÄTESTENS rausgeschickt und dann müssen sie am Wahltag (außer dem vereinfachten Wahlverfahren) SPÄTESTENS zur Auszählung wieder zurück sein.
06.03.2014 um 11:20 Uhr
Man hat doch keinen Einfluss darauf, wann an diesem Tag die externe Post zugestellt wird.
Wäre 1 Werktag vorher nicht sinnvoll, damit die Unterlagen auch am Tag der Wahl bis 13.00 Uhr definitiv vorliegen können?
06.03.2014 um 11:47 Uhr
Gehe mal davon aus, dass die Wähler mitdenken und nicht unbedingt am letzten Tag zur Post gehen. Die Unterlagen müssen zur Auszählung vorliegen. WIE das der Wähler realisiert, ist sein Ding.
06.03.2014 um 11:50 Uhr
Also im Begleitschreiben der Briefwahlunterlagen den Tag der Wahl als Frist einsetzen.
Was nach 13.00 Uhr eingeht, bzw. nach Beginn der öffentlichen Stimmauszählung ist dann ungültig.
06.03.2014 um 13:28 Uhr
Soweit fast richtig, aber nicht "Beginn der Stimmauszählung" sondern "Ende der Stimmabgabe".
Das kann im Extremfall auch mal ein Unterschied von 4 Tagen sein. (Stimmabgabe in mehreren Betriebsteilen bis direkt vor Ostern.)
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