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Zeigen der Stimmzettel bei Auszählung

W
wolfgangs
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine kurze Frage: Bei der öffentlichen Auszählung einer Mehrheits/Personenwahl bei uns im Betrieb werden die Umschläge geöffnet und die Kreuze vorgelesen. Ein anderes Mitglied des WV macht dann Striche an einer Tafel. Kann man verlangen, dass die vorgelesen Wahlzettel der Öffentlichkeit nach dem Vorlesen gezeigt werden?

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Community-Antworten (8)

O
Oblatixx

05.03.2014 um 22:16 Uhr

Verlangen kannst Du alles, die Auszählung ist (betriebs) öffentlich. Erwarte aber nicht, dass Du den Wahlzettel in die Hand bekommst. Vielleicht wird er hochgehalten und du kannst draufschauen. Das kannst Du aber auch, wenn er auf dem Tisch liegt.

K
Kölner

05.03.2014 um 22:27 Uhr

Man sollte einem WV auch mal zutrauen, gesetzeskonform zu arbeiten. Diesem Quatsch würde ich nicht Folge leisten.

O
Oblatixx

05.03.2014 um 22:38 Uhr

Das sind eben (scheinbar) alles Betrüger, von Hause aus. Schei*e, aber so ist die Welt ...

H
Hartmut

05.03.2014 um 22:44 Uhr

Hallo wolfgangs, die Stimmenauszählung ist (betriebs-) öffentlich. Und: Die Anwesenden AN müssen in der Lage sein, die Stimmauszählung zu verfolgen. Mehr steht da nicht in der Wahlordnung. So gesehen wirst du also nicht verlangen können, dass jeder einzelne Zettel hochgehalten oder gar herumgereicht wird. Allerdings, wenn die Wahlvorstände hier manipulieren sollten, kommen sie in Teufels Küche. Geh mal davon aus, dass das nicht passiert.

K
Kölner

05.03.2014 um 22:49 Uhr

Das Misstrauen in Betrieben scheint so groß zu sein, dass man wie bei der Auslosung zur WM die Zettel in die Kamera zu halten hat. Humbug und das Ende der betrieblichen Ruhe.

Egal. Es wird so sein.

P
Pjöööng

06.03.2014 um 01:29 Uhr

"Öffentliche Sitzung" heißt meines Erachtens, dass jede Handlung des WV innerhalb der Sitzung grundsätzlich nachvollziehbar sein muss. Für die Stimmzettel heißt das für mich, dass diese aus dem Wahluschlag entnommen werden, geschaut wird, für wen die Stimme ist und dann mit dem Kreuz oben auf dem Tisch abgelegt wird (bei Listenwahl beispielsweise gleich nach Liste sortiert). Wenn die dritte Reihe nichts mehr erkennen kann ist das kein Problem. Ein Problem wäre es aber meines Erachtens wenn die Stimmzettel dem Einblick der Betriebsöffentlichkeit vollständig entzogen würden.

G
gironimo

06.03.2014 um 11:18 Uhr

das sehe ich auch so.

K
Kölner

06.03.2014 um 11:23 Uhr

Hypothetisch: Die Kontrolle, was als Kreuz oder gültige Stimmabgabe zu zählen ist, obliegt dem WV! Es würde also reichen, einen Stapel Papier zu sehen, der so aussieht wie ein Stimmzettel.

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