Hallo,

eine kurze Frage: Bei der öffentlichen Auszählung einer Mehrheits/Personenwahl bei uns im Betrieb werden die Umschläge geöffnet und die Kreuze vorgelesen. Ein anderes Mitglied des WV macht dann Striche an einer Tafel.
Kann man verlangen, dass die vorgelesen Wahlzettel der Öffentlichkeit nach dem Vorlesen gezeigt werden?