Hallo Kollegen,
folgender Fall: Einstufiges Wahlverfahren (15 Wahlberechtigte MA). Termin für die Wahlversammlung ist der 6.3. - Heute erfährt ein Wahlberechtigter, dass ein OP-Termin
verlegt werden muss und er kommt auf den Wahlvorstand zu und bittet um Briefwahl.
geht das? Lt. Wahlordnung § 24 muss der Antrag doch 3 Werktage vorher gestellt werden.
Darf er jetzt nicht mehr mitwählen ??? Es wäre ein Leichtes ihm die Briefwahlunterlagen
zu übergeben und er gibt sie korrekt und ordnungsgemäß rechtzeitig wieder ab.
Hilfeeeeeee....