Antrag auf nachträgliche Stimmabgabe (Briefwahl) 1 Tag vor Wahlversammlung
Hallo Kollegen, folgender Fall: Einstufiges Wahlverfahren (15 Wahlberechtigte MA). Termin für die Wahlversammlung ist der 6.3. - Heute erfährt ein Wahlberechtigter, dass ein OP-Termin verlegt werden muss und er kommt auf den Wahlvorstand zu und bittet um Briefwahl. geht das? Lt. Wahlordnung § 24 muss der Antrag doch 3 Werktage vorher gestellt werden. Darf er jetzt nicht mehr mitwählen ??? Es wäre ein Leichtes ihm die Briefwahlunterlagen zu übergeben und er gibt sie korrekt und ordnungsgemäß rechtzeitig wieder ab. Hilfeeeeeee....
Community-Antworten (3)
05.03.2014 um 15:45 Uhr
Dem Kollegen die Unterlagen in die Hand drücken, er macht sein Kreuzchen etc. und gibt den Rücksendeumschlag zurück. Gut is.
05.03.2014 um 15:47 Uhr
Vereinfachtes Wahlverfahren (§§ 28 ff WO). Dann gilt § 35 WO: (...) Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss die oder der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben (...)
05.03.2014 um 22:27 Uhr
Ich finde die erste Antwort einfacher, logischer und unbürokratischer.
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