Laut § 24 Abs. 1 der WO werden ja die Vorschlagsliste/n mit versandt.
In unserem Fall wurde nur 1 Liste eingereicht.
Ist damit die Fotokopie der original eingereichten Vorschlagsliste gemeint, oder die Bekanntmachung der Bewerber (§10 Abs. 2 WO).
Inhaltlich bis auf die Zustimmungsunterschrift der Bewerber ja identisch.
Viele Grüße
Ignis