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Briefwahl - Frage zu/r Vorschlagsliste/n

I
ignis
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Laut § 24 Abs. 1 der WO werden ja die Vorschlagsliste/n mit versandt.

In unserem Fall wurde nur 1 Liste eingereicht. Ist damit die Fotokopie der original eingereichten Vorschlagsliste gemeint, oder die Bekanntmachung der Bewerber (§10 Abs. 2 WO).

Inhaltlich bis auf die Zustimmungsunterschrift der Bewerber ja identisch.

Viele Grüße Ignis

1.28601

Community-Antworten (1)

G
Goldi

05.03.2014 um 15:12 Uhr

Damit ist die Bekanntmachung der Bewerber gemeint.

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