Briefwahl - Frage zu/r Vorschlagsliste/n
Hallo!
Laut § 24 Abs. 1 der WO werden ja die Vorschlagsliste/n mit versandt.
In unserem Fall wurde nur 1 Liste eingereicht. Ist damit die Fotokopie der original eingereichten Vorschlagsliste gemeint, oder die Bekanntmachung der Bewerber (§10 Abs. 2 WO).
Inhaltlich bis auf die Zustimmungsunterschrift der Bewerber ja identisch.
Viele Grüße Ignis
Community-Antworten (1)
05.03.2014 um 15:12 Uhr
Damit ist die Bekanntmachung der Bewerber gemeint.
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