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Betriebsratswahl

S
Sumio
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, bei uns hängt die Wahlvorschlagsliste, zusammen mit der Liste für die Stützunterschriften zeitgleich aus. In einem anderen Artikel haben wir gelesen, dass erst die Liste für die Wahlvorschläge fertiggestellt sein muss, bevor Stützunterschriften getätigt werden können. Ist damit unsere Liste ungültig bzw. anfechtbar oder ist es nur ein organisatorisches Vorgehen, was die Sache einfacher machen soll, mehr Wahlvorschläge zu bekommen?

Wir würden uns um schnelle Rückmeldung freuen

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.03.2014 um 12:47 Uhr

Wahlvorschlagsliste? Meinst Du, eine Liste, wo sich noch jetzt Kandidaten eintragen können? Die Frage ist, wer die da hingehängt hat.

Klar können nicht gleichzeitig Kandidaten und Stützunterschriften gesammelt werden.

Um sicher zu gehen, solltest Du Deine eigene Liste erstellen und wenn Du Deine Kandidaten zusammen hast die Stützunterschriften sammeln. Dann gibst Du das fertige Werk innerhalb der im Wahlausschreiben genannten Frist beim WV ab.

Listenmuster findest Du hier unter dem Reiter "Betriebsratswahl". Achte darauf, dass Kandidatenliste und Stützunterschriften ein einheitliches Dokument sind (am Besten Vorder- und Rückseite).

S
Sumio

05.03.2014 um 13:38 Uhr

genau. Die Liste wurde vom Wahlvorstand ausgehängt.

Sollte eine Liste von mehreren Mitarbeitern mit den gesammelten Unterschriften, so kann ja der Wahlvorstand daraus auch nicht ersehen, ob die Stützunterschriften wirklich erst geleistet wurden, nachdem die Liste für die Vorschläge vollständig war.

Danke für die schnelle Antwort.

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