W.A.F. LogoSeminare

Frage zum AGG

B
brdjhbw
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns war die Stelle des Stellvertretenden Geschäftsführers neu zu besetzen. Nun hatte der Geschäftsführer nur Berwerbungen intern und nur von Abteilungsleitern zugelassen. Entspricht dies dem AGG

83202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.03.2014 um 11:14 Uhr

Der AG kann die Qualifikationsanforderungen selbst festlegen. Einen Verstoß gegen das AGG würde ich sehen, wenn er nur Männer suchen würde oder nur deutsche oder nur Älter als 30 Jahre usw.

Wenn der BR pauschal die Ausschreibung aller Stellen verlangt hat, kann er sich auch mit dem AG auf freiwilliger Basis auf eine BV verständigen, in der die Regeln näher definiert werden.

P
paula

05.03.2014 um 11:44 Uhr

das AGG schützt nicht vor jeder gefühlten Ungleichbehandlung

§ 1 AGG:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Daher könnte das Vorgehen des AG nur AGG-lastig sein wenn er durch sein Vorgehen hier eine Benachteiligung aus den oben genannten Gründen vornehmen würde. Dafür bitte mal § 7 AGG lesen aber bitte auch gleich § 8 AGG hinterher. Da würde ich hier nämlich gute Gründe für den AG sehen

Ihre Antwort