Erstellt am 04.03.2014 um 16:44 Uhr von gironimo
>kann man sie auf Grund nicht Konsequent genug gearbeitet zu haben versetzen<
Na wenigstens kommt der AG nicht auf die Idee einer Verdachtskündigung. Da diese Option ja vielleicht noch nicht vom Tisch ist, ist behutsames Vorgehen angezeigt.
Aber wenn die Polizei schon nicht den Fall aufklären kann ........
Versucht den AG damit abzulenken, dass Ihr ihn auffordert mit Euch nach Lösungen zu suchen, wie "Pannen" dieser Art im Vorfeld besser vermieden werden können.
Erstellt am 04.03.2014 um 18:32 Uhr von Tommyh
Das geht ja den Betriebsrat erst mal nix an ! Ihr seid ja keine Hilfspolizei. Will der AG die Kollegin entlassen oder versetzen seid ihr ja mit im Boot !
Erstellt am 04.03.2014 um 20:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (Bombe):
"Einen Lügendedektor hat sie abgelehnt der andere hätte es gemacht."
Da hat wohl jemand zu viel Groschenromane gelesen und RTL II geguckt? Ein Beweismittel welches selbst von Fachleuten eingesetzt von deutschen Gerichten nicht akzeptiert wird möglichst als Billigtechnik in der Hand des Niederlassungsleiter? Alleine schon die Vorstellung verursacht bei mir einen Herpesanfall.
Zitat (Bombe):
"Die Polizei ist eingeschaltet hat sich aber bis jetzt noch nicht geäußert.
kann man sie auf Grund nicht Konsequent genug gearbeitet zu haben versetzen."
Puh! Beamtenrecht. Dazu müsste man erst mal wissen, warum die Polizei sich noch nicht geäußert hat. Wenn Du es für angebracht hältst, kannst Du ja Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Ansonsten: Wenn die Polizei ermittelt, sollte man sich als BR ausgesprochen zurückhaltend verhalten.