Wahlbeeinflussung seitens Vorgesetztem - wie ist die weitere Vorgehensweise?
Hallo an Alle,
schon wieder ich mit unserer Kollegin, die mit einem Filialleiter aus unserer Fa. liiert ist. (obwohl ich keine pers. Aversion gegen diese habe). Uns als Wahlvorstand ist zugetragen worden (aus vier verschiedenen Quellen), dass besagter Filialleiter seine MA einzeln zu sich gebeten hat, um ihnen nahezulegen seine Lebenspartnerin in den BR zu wählen. Die Vorschlagsliste ist zu und die Kollegin steht drauf. Wir halten das für Wahlbeeinflussung, hatten heute morgen eine außerordentliche Sitzung zusammen mit unserem GL, der uns zugesagt hat, den Filialleiter darufhin anzusprechen. Nun ist die Frage, wie ist die weitere Vorgehensweise?
Community-Antworten (7)
13.03.2008 um 17:05 Uhr
@li-reni Hat er es ihnen nur "nahegelegt"? Oder hat er "gedroht" und / oder sonst was "geboten? Wünschen kann er sich ja viel... Und dann bleibt die Frage, ob der Filialleiter "leitender Angestellter" ist und mit besagter Kollegin in einer "häusslichen Gemeinschaft" lebt. §5 Abs 2 NR 5 BetrVG
13.03.2008 um 17:21 Uhr
@Immi: Der von Dir angeführte § ist nur bei häuslicher Gemeinschaft mit dem ArbGeb einschlägig. Ein leitender Angestellter ist noch lange kein Arbeitgeber. Der Hinweis auf § 199 (1) Nr. 1 ist da schon besser - aber obs hilft?
13.03.2008 um 18:09 Uhr
@Petrus UPS...habe im Kommentar Abschnitte durcheinander gebracht...Sorry:-(
13.03.2008 um 20:20 Uhr
. . . wenn die MA dieser Filiale pfiffig sind, dann beteuern sie, dass sie es genau so machen wollen, wie vom Filialleiter und machen dann bei der geheimen Wahl das, was sie für richtig halten (Erfahrung aus unserem Betrieb) . . . . P.S.: Pfiffig kommt von Pfeife :-))
13.03.2008 um 20:57 Uhr
Es stellt sich hier ja die Frage ob der Filialleiter ein leitender Angestellter ist... davon ist auch abhängig was rechtlich geht
14.03.2008 um 09:28 Uhr
@paula
Der Filialleiter ist ein leitender Angestellter.... aber eben kein Arbeitgeber...
14.03.2008 um 18:42 Uhr
@li-reni Ein Filialleiter muss nicht leitender Angestellter sein. es kommt darauf an, was er darf. Darf er selbständig einstellen und entlassen? Hat er eine nicht unbedeutende Prokura/Generalvollmacht? ... (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG)
Verwandte Themen
Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber?
ÄlterHallo zusammen, brauche mal eure Hilfe, nach einer Fusion stehen bei uns Neuwahlen des Betriebsrats an. Wir sind nunmehr ein Krankenhaus an 2 Standorten. Die Wahlen sind eingeleitet, es gibt zwei Lis
Ablehnung Personalgespräch durch Vorgesetzter erlaubt - hat der AN das Recht auf ein sofortiges Gespräch (BR Mitglied wird hinzugezogen)?
ÄlterHallo, ein AN bittet bei seinem Vorgesetztem um ein Gespräch, nachdem es bei einem 4Augen Gespräch zwischen Vorgsetztem und AN vor einer Woche (von Vorgesetztem initiiert; ohne BR-Beteiligung, da BR d
Wahlbeeinflussung auf der konstituierenden Sitzung ?
ÄlterWie sieht´s denn eigentlich aus wenn ein Mitglied des BR bei der 1. konstituierenden Sitzung ein anderes schlecht macht so das sie nicht als Vorsizende gewählt wird ? (Wahlbeeinflussung) Hat sie eine
Wahlbeeinflussung durch Buffet?
ÄlterWir haben am 05.04.2006 betriebsratswahlen in unserem betrieb. nun möchte eine liste am tag der wahl oder auch davor den mitarbeitern ein kleines buffet anbieten. nun mache ich mir sorgen, dass man
Wahlbeeinflussung?
ÄlterWir haben bei der letzten BR-Wahl folgenden Text an die Unterstützer unserer Liste gesandt und überlegen ob wir dies wiederholen können oder ob das schon Wahlbeeinflussung ist. Bitte Antwort wenn mögl