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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbeeinflussung seitens Vorgesetztem - wie ist die weitere Vorgehensweise?

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li-reni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle,

schon wieder ich mit unserer Kollegin, die mit einem Filialleiter aus unserer Fa. liiert ist. (obwohl ich keine pers. Aversion gegen diese habe). Uns als Wahlvorstand ist zugetragen worden (aus vier verschiedenen Quellen), dass besagter Filialleiter seine MA einzeln zu sich gebeten hat, um ihnen nahezulegen seine Lebenspartnerin in den BR zu wählen. Die Vorschlagsliste ist zu und die Kollegin steht drauf. Wir halten das für Wahlbeeinflussung, hatten heute morgen eine außerordentliche Sitzung zusammen mit unserem GL, der uns zugesagt hat, den Filialleiter darufhin anzusprechen. Nun ist die Frage, wie ist die weitere Vorgehensweise?

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Community-Antworten (7)

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Immie

13.03.2008 um 17:05 Uhr

@li-reni Hat er es ihnen nur "nahegelegt"? Oder hat er "gedroht" und / oder sonst was "geboten? Wünschen kann er sich ja viel... Und dann bleibt die Frage, ob der Filialleiter "leitender Angestellter" ist und mit besagter Kollegin in einer "häusslichen Gemeinschaft" lebt. §5 Abs 2 NR 5 BetrVG

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Petrus

13.03.2008 um 17:21 Uhr

@Immi: Der von Dir angeführte § ist nur bei häuslicher Gemeinschaft mit dem ArbGeb einschlägig. Ein leitender Angestellter ist noch lange kein Arbeitgeber. Der Hinweis auf § 199 (1) Nr. 1 ist da schon besser - aber obs hilft?

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Immie

13.03.2008 um 18:09 Uhr

@Petrus UPS...habe im Kommentar Abschnitte durcheinander gebracht...Sorry:-(

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wölfchen

13.03.2008 um 20:20 Uhr

. . . wenn die MA dieser Filiale pfiffig sind, dann beteuern sie, dass sie es genau so machen wollen, wie vom Filialleiter und machen dann bei der geheimen Wahl das, was sie für richtig halten (Erfahrung aus unserem Betrieb) . . . . P.S.: Pfiffig kommt von Pfeife :-))

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paula

13.03.2008 um 20:57 Uhr

Es stellt sich hier ja die Frage ob der Filialleiter ein leitender Angestellter ist... davon ist auch abhängig was rechtlich geht

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li-reni

14.03.2008 um 09:28 Uhr

@paula

Der Filialleiter ist ein leitender Angestellter.... aber eben kein Arbeitgeber...

E
Efaienaerbeer

14.03.2008 um 18:42 Uhr

@li-reni Ein Filialleiter muss nicht leitender Angestellter sein. es kommt darauf an, was er darf. Darf er selbständig einstellen und entlassen? Hat er eine nicht unbedeutende Prokura/Generalvollmacht? ... (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG)

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