Erstellt am 04.03.2014 um 08:20 Uhr von Oblatixx
Genau hinschaun. Die meisten Leitenden sind nur Leidende ... Wenn aber wirklich, dann nein, sie sind nicht wählbar.
Erstellt am 04.03.2014 um 08:20 Uhr von ganther
Was im Vertrag steht ist erst mal wenig aussagekräftig. Sind sie leitende im Sinne von 5 BetrVG?
Erstellt am 04.03.2014 um 08:24 Uhr von gironimo
Genau - § 5 BetrVG ist ausschlaggebend. Aber danach sind eben die meisten AN mit Führungsaufgaben keine leitenden Angestellten, sondern AN - mit allen Rechten bei der Wahl.
Erstellt am 04.03.2014 um 09:17 Uhr von Oblatixx
Erstmaliges Experiment in unserer Firma. ALLE, außer den Vorständen sind in einigen Stellen auf der Wählerliste gelandet. Verkaufsleiter, Niederlassungsleiter usw. Damit kamen einige Stellen über die magische Grenze zum nächst großen BR. Mitwählen müssen sie ja nicht.
Das gab erst mal einen Aufschrei, das ginge gar nicht und das übliche ...
Aber der Weg zum Arbeitsgericht ist bekannt, sie können ja feststellen lassen, ob sie wirklich einer sind.
Jetzt könnt ihr mal raten, wieviele zum Gericht gingen ...
Erstellt am 04.03.2014 um 09:28 Uhr von paula
Olatixx.... Keiner? :)
Obwohl ich kenne ein Unternehmen da haben bei einer solchen Aktion 40 Leute nicht nur geschrien... ;)
Erstellt am 04.03.2014 um 10:09 Uhr von Oblatixx
Gewonnen. Keiner hat sich bis jetzt gerührt, da sie sicher wissen, dass es ja richtig ist.
Mein Chef betont bei jeder Gelegenheit, dass er ja auch nur Arbeitnehmer ist, zwar mit höherem Schmerzensgeld, aber an sich ... Wir haben noch nie wiedersprochen.
Sämtliche Entscheidungen fallen so viele Etagen höher, da frage ich mich manchmal, ob die da nichts wirklich wichtiges zu tun haben. Golfspielen oder so ...
Aber wie gesagt, uns hat es genützt und wenn wirklich einer klagt, na dann ist das eben so.