Erstellt am 25.05.2005 um 15:03 Uhr von nidis
Hallo Babie! Lt. Angestellte sind weder wählbar noch dürfen Sie wählen. Aber passt auf, nicht jeder MA der als lt. Angestellter deklariert ist, ist auch wirklich einer. Die Messlatte ist da sehr hoch. Schaut euch mal die Kommentierung zum § 5 BetrVG an. Bei uns wurden alle "leitenden Angestellten" vor der letzten BR Wahl überprüft und siehe da, weder Werkstattleiter, Personalleiter, Abteilungsleiter, Leiter der Buchhaltung noch Leiter der Verwaltung wahren Lt. Angestellte im Sinne des BetrVG. Also schaut genau hin.