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Ungültige Kandidatenliste

H
Hakennase
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, worauf muss der Wahlvorstand achten, wenn Kandidatenlisten übergeben werden. Wann ist eine Kandidatenliste ungültig und welche Fehler sind durch eine Nachfrist heilbar?

2.12609

Community-Antworten (9)

N
nicoline Akzeptiert

02.03.2014 um 10:48 Uhr

Hakennase, § 8 Wahlordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf und ganz ehrlich: ich finde es fahrlässig, eine BR Wahl ohne Schulung durchzuführen, unabhängig davon, ob man auch mit Schulung noch die ein oder andere Frage hat!

K
Kölner

01.03.2014 um 22:13 Uhr

Farce, etwas für dich.

H
Hartmut

02.03.2014 um 09:10 Uhr

Farce spricht wohl nicht mit Jedem. ;)

F
Farce

02.03.2014 um 14:52 Uhr

Naja, dass Kölner bei so einer Frage um Hilfe ruft, war ja fast vorhersehbar. Er wäre ja, um diese auch korrekt zu beantworten, gezwungen, hier seine sonstigen Tätigkeiten für einige Tage einzustellen.

Ansonsten spricht ein Farce natürlich mit jedem, unabhängig davon, ob er es verdient hat oder nicht.

Es gibt da so Seminare, die vielleicht nicht von Anbietern wie der WAF oder ähnlichen angeboten werden, da sie mit dem AR nur am Rande zu tun haben, aber für gewisse Tätigkeiten mit zur Ausbildung gehören. Wo einem dann auch der Umgang mit Mitbürgern, die ein Problem im Umgang in zwischenmenschlicher Beziehungen/Kontakten oder Ähnlichem haben, vermittelt wird.

Ein solches einmal zu besuchen, wäre bestimmt für keinen von Nachteil. Ob es allerdings in allen Fällen wirklich etwas bringt, mag zumindest bei einigen bezweifelt werden.

K
Kölner

02.03.2014 um 15:15 Uhr

Erstaunlich. Warum denn so agro? Du weißt einfach so viel und deswegen erfreue ich mich an deinen Ausführungen, die manchesmal sogar einer Komik nicht entbehren. Es macht spass sich genau darüber zu amüsieren.

Und aus mir spricht einfach nur der Neid. Auch aufgrund deiner seminarempfehlungen. Besuchen wir jenes dann zusammen? Bitter nötig hättest du es allemal auch.

F
Farce

02.03.2014 um 17:06 Uhr

Ist doch toll, da haben wir ja jetzt jede Menge Erfolgserlebnisse.

Ich, weil ich es geschafft habe jemanden zu amüsieren. Holla, ja sogar in doppelter Hinsicht. Wenn ich erreiche dich zu amüsieren, habe ich ja auch erreicht, dass zumindest für diese Zeiträume anderen etwas erspart bleibt.

Du, weil du dich an etwas erfreust, was vielleicht auch nicht alltäglich ist.

Aber neidisch musst du jetzt nicht gleich werden. Man kann ja schließlich nicht immer alles haben wollen und auch erwarten, es auch zu bekommen.

Und das mit dem gemeinsamen Seminar sparen wir uns besser. Einmal davon abgesehen, dass ich diese schon hinter mir habe, würde es die anderen nur vom inhalieren des Stoffs ablenken.

Wahrscheinlich ist es auch verboten, sich dort mit Dartpfeilen zu bewerfen. Ein anderes, dort gemeinsam durchführbares Beschäftigungsfeld, fällt mit gegenwärtig leider nicht ein.

K
Kölner

02.03.2014 um 17:17 Uhr

Ich sehe schon: Ich habe Dich verletzt und Du bist zudem unbewaffnet/nicht im Bilde. Alles gute dir und deinem alterego und Riedo.

F
Farce

02.03.2014 um 17:40 Uhr

Aber nicht doch, “MICH“ hast du noch nicht verletzt. Solche Plänkeleien sind doch Tagesgeschäft und dürften einen nicht mehr aus der Fassung bringen. Es ist eher, wie du ja schon richtig festgestellt hast, amüsierend.

Und unbewaffnet? Wenn du wüstest, was ich so alles mit mir rumschleppe oder vielleicht auch im Keller habe……

Danke, dir auch. Ich werde es ihm ausrichten, wenn er mir über den Weg läuft.

O
Oblatixx

02.03.2014 um 19:42 Uhr

@farce: Und wie ist nun Deine Antwort auf die Frage? Deinen Sabber kannste weglassen.

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