Anwesenheit Wahlvorstand bei der Stimmauszählung
Hallo zusammen,
wir sind 7 Leute im Wahlvorstand, es gibt aber keine Ersatzmitglieder. Es kam jetzt die Frage auf, ob ALLE 7 Mitglieder des WV bei der Stimmauszählung anwesend sein müssen? Ich hatte immer mal gelesen, dass das so ist, aber nie eine Begründung. In der Wahlordnung ist immer nur vom Wahlvorstand die Rede, impliziert das alle oder muss man nur beschlussfähig sein?
Vielen Dank für die Antworten!
Community-Antworten (4)
28.02.2014 um 12:13 Uhr
Fitting § 13 WahlO Rn 3 sagt: "Die Stimmauszählung erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand, nicht etwa nur durch den Vorsitzenden oder einzelne Mitglieder des WV."
Das ist ziemlich eindeutig. Ein Grund steht leider wirklich nicht da.
28.02.2014 um 14:26 Uhr
Danke für die Antwort! Was wäre denn die Konsequenz, wenn das nicht geht, wegen Krankheit oder Dienstreise oder Urlaub oder oder?
28.02.2014 um 15:04 Uhr
Hallo,
dann ist das so, im protokoll vermerken und zurück lehnen.
vielleicht lassen sich ja noch wahlhelfer verpflichten?
MFG
01.03.2014 um 16:03 Uhr
@Rattle, vielleicht lassen sich ja noch wahlhelfer verpflichten? Ich glaube, Wahlhelfer ersetzen kein Mitglied des WV, höchstens ein Ersatzmitglied. Da es diese nicht gibt, bleibt ja nichts übrig als: dann ist das so, im protokoll vermerken und zurück lehnen.
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