Quotenberechnung BR-Wahl
Hallo zusammen,
werden neue Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens bereits einen gültigen Arbeitsvertrag haben, aber erst später anfangen, bereits auf der Wählerliste aufgeführt?
Von der Anzahl der Mitarbeiter ist die Quotenberechnung abhängig, die meines Wissens ja nicht mehr abgeändert werden kann. Was hängst, das hängt :-)
Community-Antworten (9)
27.02.2014 um 19:18 Uhr
Entscheidend ist nicht die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens, sondern zum ersten Tag der Stimmabgabe. Wahlberechtigt (und damit auf die Wählerliste zu setzen) ist man erst, wenn das Beginndatum des Arbeitsvertrages vor oder am ersten Wahltag liegt.
27.02.2014 um 19:58 Uhr
@ Aidan
Sechs, setzen ...
@ Knuddel
Es ist völlig egal, ob der AV bereits unterschrieben ist oder nicht! Die neuen KollegInnen müssen erstmal ihre Tätigkeit aufnehmen und dann MÜSSEN sie bis zum Tag vor der ersten Stimmabgabe auf die Wählerliste gesetzt werden, so eine Beschäftigung von mehr als drei Monaten beabsichtigt ist.
So bezieht sich der § 15 BetrVG klipp und klar auf "im Betrieb TÄTIGE Arbeitnehmer".
Auch die "Quote" berechnet sich zum Zeitpunkt "Erlass Wahlausschreiben" ausschließlich auf im Betrieb täige AN.
27.02.2014 um 21:30 Uhr
@Hoppel
- Mein Fitting sieht das anders.
- Dein Ton gefällt mir nicht.
27.02.2014 um 22:16 Uhr
Mein Däubler auch. Auch Richardi hat hierzu eine andere Sichtweise.
Und wenn nach dem Aushängen des Wahlausschreibens, ein neuer, längerfristiger Auftrag reinkommt und dadurch kurzfristig tausend neue beschäftigt werden, ist das Wahlausschreiben Geschichte und neu zu erstellen.
Offenbare Unrichtigkeiten des Wahlausschreibens können und müssen vom Wahlvorstand jederzeit berichtigt werden.
Eine Eingliederung in den Betrieb (Beschäftigungsverhältnis) liegt nicht erst dann vor, wenn eine Tätigkeit aufgenommen wird, sondern ab dem rechtskräftigen Abschluss eines AV.
27.02.2014 um 23:01 Uhr
Verwirrung komplett :-) Aber schön, dass nicht nur ich Auslegungsprobleme habe :-)
Aaaalso......Veränderung der Wahlberechtigten = Veränderung der Minderheitenquote = WählerLISTE ist neu zu erstellen, soweit kann ich folgen. Muss aber nun zwangsläufig das komplette WahlAUSSCHREIBEN geändert werden und die Einspruchsfrist beginnt von vorne?
28.02.2014 um 00:28 Uhr
Nein, das Wahlausschreiben bleibt natürlich bestehen. Es wird nur korrigiert. Das kann durch einen komplett neuen Aushang geschehen, aber auch nur über einen entsprechenden Anhang. Es muss nur sichergestellt sein, dass alle von der Korrektur Kentnnis erlangen können.
Natürlich muss dieses dann auch vom WV im Protokoll festgehalten werden. Auch darf bei einer Neuerstellung des Aushanges, der alte nicht vernichtet werden. Dieser verbleibt als Nachweis bei den Wahlunterlagen.
01.03.2014 um 09:35 Uhr
Perfekte Antwort! :)
01.03.2014 um 20:43 Uhr
Bitte nicht zu Laut klatschen. Aber dennoch danke!
Es gehört ja auch zu meinen täglichen Hauptaufgaben, zwar nicht immer perfekte Antworten zu geben, aber zumindest annähernd richtige. Dies gelingt mir vielleicht nicht immer, aber immer öfter >:->
02.03.2014 um 01:01 Uhr
Applaus trotzdem, vielen Dank.
Verwandte Themen
Einspruch Wählerverzeichnis - was wenn sich das Egebnis der Quotenberechnung für das Minderheitsgeschlecht ändert?
ÄlterHallo Kollegen Was ist, wenn sich nach einem berechtigten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, sich das Egebnis der Quotenberechnung für das Minderheitsgeschlecht ändert? Reicht hier eine Änderung
Betriebsrätemodernisierungsgesetz und SBV
ÄlterHaben die Alters-Änderungen zur JAV-Wahl auch Auswirkungen auf die SBV-Arbeit, die Quotenberechnung bei Azubis und nachfolgende SBV-Wahlen?
Berechnung der Minderheitenquote bei Personenwahl
ÄlterHallo, ist kein Geschlecht in der Minderheit (bei uns 20 weiblich und 20 männliche wahlberechtigte), entfällt dann die Quotenberechnung oder ist (wie auf einer Fortbildung gehört) per Losentscheid ei
Quotenberechnung-Elternzeit?
ÄlterHallo Kollegen Mitarbeiterinnen in Elternzeit sind wahlberechtigt und somit auch bei der Größe des Betriebsrates zu berücksichtigen, falls keine Ersatzeinstellungen vorgenommen wurden. Wie verhält es
Quotenberechnung für 40-Stünder - Metall- u. Elektroindustrie
ÄlterHallo, bei uns ist die Quote für 40-Stünder (Wochenarbeitszeit) im ETV auf 22% angehoben worden. Wir haben ca. 10% Leiharbeitnehmer im Betrieb. Meine Frage: Werden diese Leiharbeitnehmer zur Berechnu