W.A.F. LogoSeminare

Kandidaten auf Liste gesetzt obwohl bereits Stützunterschriften geleistet wurden

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr "fast alles Wissenden " Br besteht seid acht Jahren . Pflegeheim .Wahlen stehen an und ganz viele Fragen wurden uns schon von einem netten Menschen aus dem Forum beantwortet . Eine hab ich noch !

Die Chefin und eine leitende Angestellte haben eine eigene Liste erstellt . Einige Miarbeiter wurden zur Chefin bestellt und haben Stützunterschriften geleistet. Chefin hat es so erklärt das sie auch eine Liste aufstellen müsste. Nun hat die leitende Angestellte heute wieder einen Kandidaten auf die Liste gesetzt . Meines Wissens darf man dies nicht wenn bereits Stützunterschriften geleiset wurden ??!!

Wir haben am Montag alles ordnungsgemäß ausgehangen und haben nun anonyme Zetel an der BR -Wand gegen einen BR. Heute Früh wurde die Chefin gesehen als sie wieder einen Zettel dran gehangen hat.

Meine Frage geht aber dahin......was ist mit der anderen Liste wo nachträglich Kandidaten drauf geschrieben wurden.

Danke für antworten

3.405011

Community-Antworten (11)

A
Aidan

26.02.2014 um 13:39 Uhr

Wenn ihr halbwegs sicher sein könnt, dass Kandidaten einer Vorschlagsliste hinzugefügt worden sind, obwohl schon Stützunterschriften geleistet worden sind (wenigstens zwei Zeugen?), dann ist diese Liste bei Einreichung vom WV als ungültig abzulehnen, da eine nicht bekannte Anzahl an Stützunterschriften nicht zweifelsfrei gültig sind.

G
gironimo

26.02.2014 um 14:57 Uhr

die leitende Angestellte<

ansonsten - wieso leitende Angestellte. Wohl keine Person, die unter § 5 BetrVG fällt? Du meinst sicherlich eine wahlberechtigte ANin, die eine Führungsaufgabe wahr nimmt.

Und was meinst Du mit Chefin.? Ist das eine leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG?

S
Snooker

26.02.2014 um 19:20 Uhr

Jepp gironimo es ist die Leiterin der Einrichtung und sie zählt unter § 5 BetrVG. Ich oute mich da mal als der angeblich liebe Mensch aus dem Forum. Da ich von unterwegs auf dem LKW mit Handy nicht immer so ausführlich schreiben kann ist es gut das die Frage noch mal hier gestellt wurde. Die Chefin selber taucht da nicht als Listenführerin oder ähnliches auf. Sie zieht nur im Hintergrund die Strippen um den jetzigen BR nach Möglichkeit nicht mehr als Verhandlungspartner zu haben. (Zumal ich noch der unbekannte bin der ihr durch Tipps an den BR das leben schwer macht :-) )

häschens Anliegen von heute geht dahin das ein Auszubildender (einzigster männlicher Kandidat der Liste um Häschen) von der Liste gestrichen werden wollte. Anschliessend wollte er sich, nachdem er vorab ein Gespräch mit der Chefin hatte auf der Liste die die AG ins leben gerufen hat. Ich habe häschen geschrieben wenn ein Kandidat auf zwei Listen auf taucht muss der WV ihn ansprechen und er muss sich für eine Liste entscheiden. Hier aber scheint etwas wissentlich ins Leben gerufen zu werden. Der männl. Kanndidat will sich erst streichen lassen und dann zur neuen Liste rüber gehen. Ein Ding was meinem Verständnis nach gar nicht geht. Ich habe häschen geraten einen Anwalt ein zu schalten. Wäre schön wenn hier noch Meinungen zu eingehen würden. Ich putz derweilen hier in meiner Pension mal den Tagesschmutz runter und seh zu das ich was zwischen Ober- und Unterkiefer bekomme. Falls noch Fragen sind versuche auch ich so gut es geht mit auf zu lösen da ich den Laden und den BR dort persönlich kenne. Büdde helft meinen Findelkindern :-)

F
Farce

26.02.2014 um 21:50 Uhr

Da du ja den Laden gut kennst, solltest Du uns erst einmal mitteilen, ob wir es hier nicht vielleicht mit einem Tendenz betrieb nach § 118 BetrVG zu tun haben. Die Möglichkeit besteht ja hier durchaus.

S
Snooker

26.02.2014 um 21:55 Uhr

Nein kein Tendenzbetrieb. In dem Fall hätte ich in der Vergangenheit schon anders zur Hilfe gestanden.

H
häschen

26.02.2014 um 23:41 Uhr

Nein alles gut wir sind nur ein stinknormales Pflegeheim mit einer Chefin die den BR los haben möchte .Seid Jahren will sie das Büro des BR (wir haben kein anderes zur Auswahl ) wir bekommen keine Möglichkeit das Internet zu nutzen usw usw. Die Kandidaten auf der anderen Listen sind die Wohnbereichsleitung (privat Freundin der Chefin ) und vier andere MA die strickt gegen BR sind und auch schon mal Unterschriften gesammelt haben das wir doch gar keinen BR brauchen weil die Chefin das schon alles richtig machen würde ( diese Sammlung wurde dem BR voriges Jahr " zugespielt ")

also nur der normale Wahnsinn :-)

F
Farce

27.02.2014 um 00:30 Uhr

Da ich ja noch nicht so lange hier dabei bin, habe ich die anderen Threads nicht verfolgt, daher diese Frage.

Interessieren würde mich jetzt noch, wie stark die Belegschaft ist, und somit auch die Größe des BR. Da ja die Belastbar- und Durchsetzungsfähigkeit des einzelnen BRM ja auch nicht ganz unwichtig ist, wäre eine Info hierzu auch nicht schlecht. Es bringt ja keinem etwas, gleich alle Möglichen rechtlichen Schritte mitgeteilt zu bekommen, wenn man nur begrenzt in der Lage ist, diese auch durchzuziehen und es lieber erst einmal auf dem gütlichem Weg probieren möchte.

Und da viele Fragen ja auch von der BR-Größe abhängen, bringt es nichts, hier zu sagen: Ein Büro steht euch zu, also klagt gefälligst.

H
häschen

27.02.2014 um 01:04 Uhr

Wir sind 64 MA und eine 5er BR . Gütlich ist schon alles gemacht worden über Jahre ohne Erfolg .nachdem wir am Montag das Wahlausschreiben usw raus gehangen haben ha die Chefin im ganzen Haus Zettel aufgehangen das das Haus keinen BR braucht ua. auch an die BR Info -Wand gehangen. Kindergarten

F
Farce

27.02.2014 um 01:21 Uhr

Na da wäre ich doch frech und einfach mal das Sammeln von Vergehen betreiben. Alles schön säuberlich Dokumentieren und eine Chronologie der Verfehlungen erstellen.

Bei passender Gelegenheit würde dann auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung ins Häusle flattern und für Stimmung sorgen.

Hier würde ich häppchenweise vorgehen. Die Einhaltung ihrer Pflichten einfordern, dieses Bei nicht nachkommen, einmal anmahnen. Kommt dann immer noch keine korrekte Reaktion, kommt die vom BR mit der Keule, also Klage.

Alles andere strapaziert nur die Nerven und macht es zu einer Dauerveranstaltung, die nur dazu führt, als BRM dann selbst pflegebedürftig zu werden. Hier sollte man auch keine Angst haben den ersten Schritt zu gehen und ihr eine Klage zu verpassen. Dieses kann manchmal heilend wirken.

T
tommyh

27.02.2014 um 10:10 Uhr

@Farce was hätte sich denn geändert wenn es sich hier um einen Tendenzbetrieb gehandelt hätte?

S
Snooker

27.02.2014 um 18:49 Uhr

@Farce manchmal aber ist es unumgänglich ne Dauerveranstaltung draus zu machen. Die hat es ja sogar fertig gebracht ne Sekretärin oder Schreibkraft auf eine Liste der Leitenden angestellten zu setzen. 64 MA und wenn ich die Liste noch im Kopf habe mindestens 15 leitende Angestellte. Da laufen teilweise Sachen ab, da glaubst Du du wärest anfang des 1900 Jahrhunderts in einem Wäschereibetrieb. Habe mir aber auf die Fahne geschrieben, sollte der BR künftig wie der alte besetzt sein, ihn ein bissl zu drillen. Dort fehlt noch so ein bischen das Verständnis das sie dort verstehen das der BR Geschäftspartner ist und auch so auftreten muss, uns sich nix diktieren lässt.

Ihre Antwort