Wann kann ich mich wählen lassen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne würde ich mich in den Betriebsrat über eine freie Liste wählen lassen. Nun bin ich erst seit Oktober 2013 in diesem Betrieb tätig. Die Betriebsratswahl ist im April 2014. Somit wäre ich über 6 Monate im Betrieb. Der Wahlausschuss teilte mir aber mit, dass am Ablauf der Frist zum Stützunterschrift sammeln 6 Monate im Betrieb tätig gewesen sein müsste. Das wäre Ende März, somit wenige Tage von diesen 6 Monaten entfernt. Können Sie mir da weiterhelfen?
Freundliche Grüße scarii
Community-Antworten (5)
25.02.2014 um 16:37 Uhr
Du musst zum Wahlzeitpunkt 6 Monate im Betrieb sein.
25.02.2014 um 16:52 Uhr
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Kann mir das jemand belegen? Aus dem eigentlich §8 kann ich das so nicht entnehmen. Würde gerne dem Wahlvorstand was handfestes vorlegen können.
Besten Gruß scarii
25.02.2014 um 17:02 Uhr
§ 7 BetrVG.
Musst 18 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Wahl ,also am Wahltag, sechs Monate im Betrieb.
Viel Glück
25.02.2014 um 17:06 Uhr
Hallo,
§8 Abs.1 ist doch eindeutig:Wählbar sind alle wahlberechtigten, die sechs monate dem betrieb angehören.
über denn zeitpunkt von stützunterschriften sammeln steht da nichts und auch nicht in der wahlordnung, kannste sammeln wann du willst, dreh den spieß um und frage nach wo das steht.
ansonsten den 8ter unter die nase halten und durchsetzen.
oder suche dir noch einen mitstreiter auf deiner liste und er sammelt die stützen.
MFG
25.02.2014 um 18:01 Uhr
Du kannst den Wahlvorstand empfehlen, sich im BR-Büro einmal einen Kommentar zum BetrVG zu borgen (z.B. Fitting, Däubler oder andere) und dort die Erklärungen zum § 8 BetrVG zu lesen. Da steht es klipp und klar.
Außerdem bieten die Gewerkschaften oder z.B. der Anbieter dieses Forums umfassendes Informationsmaterial für Wahlvorstände.
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