Erstellt am 25.02.2014 um 15:37 Uhr von Kölnerl
Du musst zum Wahlzeitpunkt 6 Monate im Betrieb sein.
Erstellt am 25.02.2014 um 15:52 Uhr von scarii
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Kann mir das jemand belegen? Aus dem eigentlich §8 kann ich das so nicht entnehmen.
Würde gerne dem Wahlvorstand was handfestes vorlegen können.
Besten Gruß
scarii
Erstellt am 25.02.2014 um 16:02 Uhr von häschen
§ 7 BetrVG.
Musst 18 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Wahl ,also am Wahltag, sechs Monate im Betrieb.
Viel Glück
Erstellt am 25.02.2014 um 16:06 Uhr von Rattle
Hallo,
§8 Abs.1 ist doch eindeutig:Wählbar sind alle wahlberechtigten, die sechs monate dem betrieb angehören.
über denn zeitpunkt von stützunterschriften sammeln steht da nichts und auch nicht in der wahlordnung, kannste sammeln wann du willst, dreh den spieß um und frage nach wo das steht.
ansonsten den 8ter unter die nase halten und durchsetzen.
oder suche dir noch einen mitstreiter auf deiner liste und er sammelt die stützen.
MFG
Erstellt am 25.02.2014 um 17:01 Uhr von gironimo
Du kannst den Wahlvorstand empfehlen, sich im BR-Büro einmal einen Kommentar zum BetrVG zu borgen (z.B. Fitting, Däubler oder andere) und dort die Erklärungen zum § 8 BetrVG zu lesen. Da steht es klipp und klar.
Außerdem bieten die Gewerkschaften oder z.B. der Anbieter dieses Forums umfassendes Informationsmaterial für Wahlvorstände.