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Listenwahl - WV listet alle Wahlkandidaten auf Stimmzettel auf

C
collega
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine generelle Frage in aller Kürze:

in unserem Betrieb steht eine Listenwahl an. Soweit ich mich erinnere, sollten in diesem Fall doch lediglich nur die ersten beiden Kandidaten der jeweilig kandidierenden Liste auf dem Stimmzettel genannt werden?

In unserem Betrieb werden pro Wahlliste alle kandidierenden Personen auf den Stimmzetteln gelistet. Kann der WV dies in rechtlich einwandfreier Form beschließen und umsetzen ?

Wie sieht hier der rechtliche Aspekt ( falls möglich mit Rechtsquellen antworten) aus ?

Danke und Gruß,

collega

1.68007

Community-Antworten (7)

H
Hoppel

24.02.2014 um 21:58 Uhr

@ collega

Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass ein WV frei darüber entscheiden kann, dass bei einer Listenwahl alle KandidatInnen aufzuführen sind, hätte man diese Wahlmöglichkeit in der Wahlordnung nachlesen können.

Das ist aber NICHT der Fall!!!

Es muss dringenst davon abgeraten werden, von den Vorgaben der WO abzuweichen!

Bei einer Listenwahl dürfen ausschließlich die ersten zwei KandidatInnen aufgeführt werden. Wenn man als Wähler wissen will, wer auf welcher Liste kandidiert, kann das doch ganz problemlos den ausgehängten Wahlvorschlägen entnehmen!

C
collega

24.02.2014 um 22:08 Uhr

Danke für deine schnelle, hilfreiche Antwort. Wie ich eben noch erfuhr, wurden heute alle Briefwähler - eben mit der rechtlich nicht einwandfreien Fassung des Stimmzettels - versorgt. Diese wurde zudem als Stimmzettel für die Wahl im betrieb gedruckt.

... demnach liegt das Kind schon im Brunnen und ringt um Luft :-(

Eine Frage noch: Handelt es sich hierbei um ein heilbares Vergehen oder ist damit die gesamte Wahl hinfällig ?

Danke und Gruß

collega

H
Hoppel

24.02.2014 um 22:20 Uhr

Wie soll da denn noch was geheilt werden können??? Der Zug ist hoffnungslos abgefahren und im Falle einer Wahlanfechtung, wird diese vermutlich erfolgreich sein ...

H
Hartmut

25.02.2014 um 08:08 Uhr

Hallo collega, hoppel, ich finde das auch unglücklich mit den Stimmzetteln, aber sehe das als nicht gar so fatal. Denn zur Wahlanfechtung gilt immer die zentrale Frage, wäre die Wahl anders gelaufen, wenn... Und das wird hier schwer zu begründen sein. Warum sollte jemand anders wählen, wenn die ersten sagen wir fünf Kandidaten genannt werden statt der ersten zwei?

P
Pjöööng

25.02.2014 um 11:15 Uhr

Zitat (Hartmut): " Warum sollte jemand anders wählen, wenn die ersten sagen wir fünf Kandidaten genannt werden statt der ersten zwei?"

Weil z.B. Liste 1 42 Kandidaten hat, Liste 3 derer 37 und Liste 2 nur 2 und damit optisch untergeht...

M
Merides

08.03.2014 um 14:13 Uhr

wo im WO steht das "Bei einer Listenwahl dürfen ausschließlich die ersten zwei KandidatInnen aufgeführt werden."

N
nicoline

08.03.2014 um 15:27 Uhr

Merides, § 11 Abs. 2 Satz 1 Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unterAngabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen; Man beachte die Worte ***sind ***aufzuführen, das bedeutet: SO! und nicht anders!

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