Hallo zusammen,

eine generelle Frage in aller Kürze:

in unserem Betrieb steht eine Listenwahl an. Soweit ich mich erinnere, sollten in diesem Fall doch lediglich nur die ersten beiden Kandidaten der jeweilig kandidierenden Liste auf dem Stimmzettel genannt werden?

In unserem Betrieb werden pro Wahlliste alle kandidierenden Personen auf den Stimmzetteln gelistet. Kann der WV dies in rechtlich einwandfreier Form beschließen und umsetzen ?

Wie sieht hier der rechtliche Aspekt ( falls möglich mit Rechtsquellen antworten) aus ?

Danke und Gruß,

collega