§ 119 BetrVG
Hallo !
Aus § 119 geht hervor, daß man eine Wahl zum Betriebsrat nicht beeinflussen darf. Zählt unter die Gewährung / das Versprechen von Vorteilen bereits die Tatsache, daß man einige Kollegen (als Beispiel) zu einer Pizza einlädt, wenn man gewählt wird ?
Danke und Gruß
Community-Antworten (4)
24.02.2014 um 18:21 Uhr
Naja, wenn es eine schlechte Pizza in einer schlechten Pizzeria ist... Aber im Ernst: Wird sowas bei Euch versprochen? Krass! Ist aber nix gegen einzuwenden.
24.02.2014 um 20:35 Uhr
Nicht Dein Ernst oder? Wenn du Angst hast deswegen nicht gewählt zu werden biete Deinen Kollegen doch Schnitzel Pommes an :-)
24.02.2014 um 23:05 Uhr
oder wie in der Spark... Werbung: KUCHEN ;)
25.02.2014 um 12:16 Uhr
Hallo !
Danke für die Antworten. Mir wurde das mehr oder weniger in den "Schoß" gelegt, daß ich bei erfolgreicher Wahl etwas liefern müsse.
Werd das wohl auch machen, auch wenn ich bei meinen Kollegen weiß, daß man mit sowas keine Stimme kaufen kann. Sollte halt nur sicher sein und nicht gegen Vorschriften verstoßen. Konnte ich mir auch nicht vorstellen, aber was man sich so denkt und wie die Gesetze so sind ... paßt nicht immer zusammen finde ich.
Danke für die Entwarnung ! ;-)
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