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Praxis des §119

S
schwede
Jan 2018 bearbeitet

Hat jemand praktische Erfahrungen mit dem §119 BetrVG. Ich habe gehört, dass das Strafverfahren u.U. eingestellt werden könnte. Strafanzeigen nach BetrVG seien äußerst selten. Wie sieht die Praxis aus, wir wollen da nicht in Leere laufen obwohl Behinderungsgründe da sind.Wir haben mit Strafanzeige gedroht, nun müssen wirs auch durchziehen. Danke

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Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

19.01.2012 um 21:55 Uhr

Entscheidungen zu "§ 119 BetrVG" http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/betrvg-119

Rechtsprechungsübersicht zu § 119 BetrVG http://dejure.org/dienste/lex/BetrVG/119/1.html

Wenn es um Behinderung geht, sollte man ein Beschlussverfahren überlegen!

G
gironimo

20.01.2012 um 09:26 Uhr

Das macht Ihr soch hoffentlich mit einem Anwalt. Mit dem solltet Ihr zuvor alle Detailfragen besprechen.

P
Petrus

20.01.2012 um 11:12 Uhr

@hinz&kunz: die beiden genannten Foren befassen sich vermutlich eher selten mit den Urteilen von Amts(!)gerichten - nur sind die bei 119er-Verfahren in der Regel zuständig. Ein Beispiel, wo Führungskräfte einer Drogeriekette zur nicht ganz unbedeutenden Strafe zwischen 80 und 90 Tagessätzen verurteilt wurden, fand google hier: http://www.kanzlei-bhp.de/wp-content/uploads/2011/06/download6.pdf

Hinzu kommt, dass meistens mehrere Straftatbestände erfüllt sind (wie im o.g. Fall, wo noch Nötigung hinzukam. Und da sich Staatsanwälte in der Regel wenig im Bereich der Betriebsverfassung auskennen, erfolgt die Verurteilung eher wegen der "anderen" Straftatbestände, und der 119er wird nur strafverschärfend berücksichtigt... Weiteres Beispiel hierfür: Die Affäre in einem großen Autokonzern, wo Vorstands- und BR-Mitglieder gemeinsam nach Brasilien geflogen sind. Veruntreuung und Vorteilsnahme waren für den Staatsanwalt wohl griffiger, da fiel halt der 119er unter den Tisch... (ein wenig beleuchtet dies http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_173.pdf und kommt zum vielsagenden Zwischenfazit: "Mithin liegt hier eine Strafbarkeit auch wegen Beihilfe zur Betriebsratsbegünstigung vor, die das Landgericht Braunschweig hätte aburteilen müssen.") Beim BGH-Urteil gegen Manager eines Elektro-/Elektronikkonzerns, die eine arbeitgeberfreundliche BR-Fraktion massiv finanziell unterstützt hatten, stand ebenfalls die "Untreue" im Mittelpunkt.

Ansonsten kann es schon sein, dass das Verfahren gegen "reumütige Ersttäter" oft eingestellt wird - dann aber in der Regel unter Auflagen, z.B. der Zahlung eines gewissen Geldbetrages für gemeinnützige Zwecke. Auch das dürfte nicht ganz wirkungslos sein.

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