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Anzahl Stützunterschriften

P
Pilcpilc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Bei der Bestimmung der BR-größe zählen die Leiharbeiter mit. Zählen sie auch bei der Bestimmung der Anzahl Stützunterschriften mit? (Personenwahl)

Wir haben 75 Mitarbeiter, also 4 Stützunterschriften. Mit Leiher sind wir 84, das währen dann 5 Stützunterschriften

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Community-Antworten (2)

A
Aidan

24.02.2014 um 16:51 Uhr

Sie zählen mit, wenn sie wahlberechtigt sind (§ 14 Abs. 4 BetrVG).

Wahlberechtigt sind Leiharbeitnehmer dann, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb geschäfitgt worden sind, werden oder werden sollen (§ 7 BetrVG).

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pemahu

24.02.2014 um 19:50 Uhr

Aidan hat Recht.

Aber entscheidend ist, was im Wahlausschreiben steht: Stehen da unter 81 Wahlberechtigte -> 4 Stützunterschriften, stehen da 81 oder mehr Wahlberechtigte -> 5 Stützunterschriften.

Wenn die Wahlberechtigten falsch drinstehen, bestünde allerdings eine geringe Chance, dass ein Einspruch gegen die Wahl Erfolg haben könnte.

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