Hallo,
bei uns wird es eine Listenwahl mit insgesamt 10 Listen geben.

Nun stehen wir vom Wahlvorstand, vor der Aufgabe, durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern den eingereichten Vorschlagslisten zuzuteilen.

Muss der Wahlvorstand zwingend zur Auslosung die Listenvertreter einladen ?

Wenn nicht, wäre dies ein Wahlanfechtungsgrund ?

Danke.