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Wählerlite Betriebsratswahlen

O
Obertadjutant
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wir haben ein Problem mit der Wählerliste. In unserer Niederlassung sind zwei Mitarbeiter die ihren Dienstsitz hier haben. Disziplinarisch sind sie aber unserer Mutter zugeordnet. Auf welche Wählerliste kommen nun die zwei Personen, Niderlassung oder Hauptsitz? Aushilfen zählen doch auch zu Wählerliste oder? Danke für eine Antwort.

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Community-Antworten (14)

K
Kölner

23.02.2014 um 17:59 Uhr

Aktives Wahlrecht: vermutlich in beiden! Passives Wahlrecht: bei der Mutter!

O
Oblatixx

23.02.2014 um 20:04 Uhr

Nehmt sie auf eure Wählerliste. DAS ist ihr Betrieb!

A
ActionHero

23.02.2014 um 20:08 Uhr

@Obertadjutant

Hier handelt es sich um eine nicht ganz unkomplizierte Abgrenzungsfrage, deren unzutreffende Beantwortung leicht zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen kann. Daher bräuchte es hier schon mehr Hintergrundwissen, um diese Frage auch korrekt beantworten zu können.

Unter umständen könnte hier auch eine nicht zulässige Konzernleihe oder gar ein Werkvertrag vorliegen, was neben dem aktiven, auch eine Auswirkung auf ein passives Wahlrecht haben könnte.

Anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit der Kollegen sollte bewertet werden, ob diese in die Arbeitsorganisation der NL eingegliedert sind und ihre Weisungen auch von dieser erhalten. Ist dies der Fall, sind sie auch auf die Wählerliste zu setzen.

Auf alle Fälle sollte geprüft werden, welche vertraglichen Regelungen hier vorliegen.

Auch Aushilfskräfte sind wahlberechtigt i.S. des § 7 BetrVG. Das gilt allerdings dann nicht, wenn sie nur hin und wieder beschäftigt werden und ihnen außerhalb der vereinbarten Einsatzzeit die Betriebszugehörigkeit unter dem Gesichtspunkt einer arbeitsvertraglichen Bindung fehlt.

BAG v. 29.01.1992 - 7 ABR 27/91 und BAG v. 12.11.2008, Az.: 7 ABR 73/07

O
Oblatixx

23.02.2014 um 20:18 Uhr

@Hero: Man kann alles verschlimmbessern!

Und man kann alles verkomplizieren. Ähnlichen Fall haben wir hier auch. Kollege arbeitet seit 40 Jahren immer auf der gleichen Stelle, wird aber seit ein paar Jahren abrechnungstechnisch von der Hauptverwaltung bezahlt.Dort kenn er gar keinen (500km), ist ständig auf uns angewiesen und nutzt unsere Arbeitsmittel etc. Da brauche ich keine Paragraphen, er wählt dort, wo er arbeitet.

W
wischwasch

23.02.2014 um 20:27 Uhr

wie Kölner schon sagt ......

so einfach ist das

O
Oblatixx

23.02.2014 um 20:39 Uhr

Rischtisch! Aber mancher muss ausklabüsert bekommen!

A
ActionHero

23.02.2014 um 20:39 Uhr

@ Oblatixx

Sorry, aber ich verkompliziere hier bestimmt nichts.

Es mag ja bei euch relativ klar sein, aber ich gebe doch kein Urteil ab, wo ich mir nicht sicher sein kann, den anderen jetzt nicht in die Brennnesseln zu setzen. Und gerade dieses kann man einfach nicht korrekt beantworten, wenn man die genauen Umstände nicht in allen Einzelheiten kennt.

Ich bin auch nicht hier, um auf Teufel komm raus unbedingt eine Antwort, egal ob richtig oder falsch, abgeben zu wollen. So nach dem Motto: egal was rüberkommt, Hauptsache die anderen merken, dass ich da bin.

K
Kölner

23.02.2014 um 20:44 Uhr

Doch, dazu bist du da, Riedo. Genau das zeichnet dich aus - bedauerlich für jeden TE. Ich bitte schon einmal um Verzeihung, dass ich dir widerspreche.

Ich halte viel davon, wenn man einfach als WV ne Entscheidung fällt. Es ist hier Usus den Oberlehrer zu spielen und mit wenns und Abers um die Ecke zukommen. Und dann auch nöl in falscher Art und falscher Weise mit ein paar Urteilen, die der Sache nicht dienlich sind.

O
Oberstadjutant

23.02.2014 um 20:46 Uhr

Hallo, Ich stehe hier ganz hinter ActionHero. Mit seiner Antwort hat er wichtige Aspekte angesprochen die wir nun klären werden.

O
Oblatixx

23.02.2014 um 20:47 Uhr

Ihr verderbt mir den Spass hier ...

K
Kölner

23.02.2014 um 20:50 Uhr

Oberstadjutant Man kann es so sehen, muss es aber nicht. Wenn man es in einem Gremium gemeinschaftlich anders entscheidet oder formaljuristisch so macht wie bei euch, dann ist das so. Nennt man Demokratie.

O
Oblatixx

23.02.2014 um 20:50 Uhr

@Obertadjutant : Ja, nehmt es richtig genau und prüft. Sagt uns bitte dann auch das Ergebnis, denn darauf sind wir ja nun alle auch gespannt. (Neee, ich sags jetzt hier nicht!)

A
ActionHero

23.02.2014 um 21:11 Uhr

@ Oberstadjutant

Und genau darauf kommt es an. Und nicht darauf, sich hier als Selbstdarsteller zu präsentieren. Wenn es dir geholfen hat, freut es mich und macht es auch leichter, den restlichen Müll zu ertragen.

G
ganther

23.02.2014 um 22:19 Uhr

Action dir fallen sicher noch 5 juristische Probleme ein die du nicht verstehst die du noch in der Topf werfen kannst. Macht die Sache dann einfacher

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