Erstellt am 22.02.2014 um 16:26 Uhr von gironimo
Aushänge immer ohne Geburtsdatum (auch Wählerlisten)
Erstellt am 22.02.2014 um 16:45 Uhr von ollim
Vielen Dank gironimo,
habe so meine zweifel, da es unterschiedliche Vordrucke verschiedener Seminaranbieter gibt und zwar welche mit und welche ohne Geburtsdatum. dachte eigentlich, dass die es am besten wissen müssten.
Erstellt am 22.02.2014 um 17:34 Uhr von Aidan
Fitting § 10 WahlO Rn 4 sagt mit Geburtsdatum.
Erstellt am 22.02.2014 um 18:28 Uhr von ollim
hallo Aidan,
was sagt der Fitting,hab keinen zur Hand
Erstellt am 22.02.2014 um 18:45 Uhr von pemahu
Wir hatten, da ein Kandidat unserer letzten Wahl das befremdlich fand, recherchiert und gefunden, dass Vorschlagslisten das Geburtsdatum enthalten müssen, im Original wie im (hierbei identischen) Aushang, ansonsten ist der Aushang natürlich ohne Bereitschafts- und ohne Bestätigungsunterschriften erfolgt. Wählerlisten werden selbstverständlich ohne Geburtsdatum ausgehängt. Quelle habe ich leider vergessen, und unserer damalige Wahlvorstandsvorsitzende kann ich nicht fragen (Urlaub).
Erstellt am 22.02.2014 um 19:25 Uhr von gironimo
Naja - ich will Fitting nicht widersprechen.
Erstellt am 23.02.2014 um 00:15 Uhr von Aidan
Fitting (22. Auflage, 2004) § 10 WahlO Rn 4:
"Die Vorschlagslisten sind in vollständiger Form unter Angabe der vom Wahlvorst. nach Maßgabe des Abs. 1 zugeteilten Ordnungsnummer und des Kennworts oder der nach Maßgabe der § 7 an die Stelle des Kennworts tretenden Angaben des Familiennamen und des Vornamens der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten sowie unter genauer Anführung aller Wahlkandidaten mit Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatum und ihrer Berufsbezeichnung (vgl. § 6 Abs. 3) in derselben Weise wie das WA bekanntzumachen."
Erstellt am 23.02.2014 um 11:45 Uhr von Hartmut
Korrekt zitiert, Aidan. Und nun schauen wir dort, wohin der Fitting verweist (§6 Abs. 3), einmal genauer hin: (Rn9 zu §6 Abs. 3 WO)
'Das Fehlen der Berufsangabe ... ist kein wesentlicher Verstoß und rechtfertigt keine Wahlanfechtung ... Entspr. gilt bei einer fehlerhaften Angabe des Namens, Vornamens ... oder Geburtsdatums oder bei Fehlen des Vornamens oder Geburtsdatums.'
Fassen wir also die relevanten Fundstellen im Fitting wie folgt zusammen:
Die Vorschlagslisten sind mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Berufsangabe zu veröffentlichen, es kann aber kürzer 'durchgehen', wenn ein Eintrag auch ohne Berufsangabe, Geburtsdatum, evtl. sogar Vorname eindeutig zuordenbar ist.
Erstellt am 23.02.2014 um 13:21 Uhr von ollim
Vielen Dank an alle Beteiligten.
Also, ich seh schon, alles nicht so einfach. Warum einfach wenn es auch umständlich geht :-)
Der Gesetzgeber könnte sich auch verständlicher ausdrücken. Fasse zusammen: Beides geht in Ordnung.
Nochmals vielen Dank
Erstellt am 23.02.2014 um 13:53 Uhr von pemahu
Warum einfach zusammenfassen, wenn es kompliziert geht:
Es geht NICHT in Ordnung, aber es rechtfertigt keine Wahlanfechtung, weil der Verstoß kein wesentlicher ist!
Man kann dem WV aber schlechte Arbeitsweise und unsaubere Kenntnis der Gesetzeslage vorwerfen.
Erstellt am 23.02.2014 um 22:16 Uhr von Hartmut
Schlechte Arbeitsweise ist aber sehr hart, pemahu. Das möchte ich so nicht stehenlassen. In unserem WV haben wir zZt das Problem, dass die Leih-AG für die bei uns eingesetzten Leih-AN die Geburtsdaten nicht rausrücken. Machen die nicht, Punkt und Ende. So, also was tun? Gar keine Wählerliste auslegen? Oder keine LA in der Wählerliste? Beides keine Option. (Ich weiß, es geht hier um eine Vorschlagsliste, nicht Wählerliste, es sollte auch nur mal Beispiel sein.) Immerhin, die Namen sind eindeutig, und so haben wir auf das Geburtsdatum bei den LA halt verzichtet.
Erstellt am 23.02.2014 um 22:24 Uhr von Kölner
Das Problem stellt sich doch gar nicht!
Der leih AG hat euch ja auch nix zu geben, sondern euer AG. Und wenn der im Rahmen der Anhörung des BR (zB) diese Daten nicht hätte, hat er noch ganz andere Probleme.