Arbeitsvertrag
Hallo ich habe eine Frage hat der Wahlvorstand das Rech auf einschicht in die Arbeitsvertäge wegen klärung ob die Mitarbeiter wirklich Zeitarbeiter sind oder nicht. Falls Ja welcher Paragraph ist das?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Fiedler
Community-Antworten (3)
21.02.2014 um 13:38 Uhr
Nein! Hat der WV nicht.
Abgesehen davon: Der Arbeitgeber hat die Arbeitsverträge von Leiharbeitnehmern selber nicht vorliegen, wie soll er da Einsicht gewähren?
21.02.2014 um 13:41 Uhr
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Wahlordnung: Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Ansprechpartner des WV ist (ausschließlich) der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte in der Lage sein, alle Fragen des WV zu beantworten.
21.02.2014 um 16:35 Uhr
Man kann ja auch den einen oder anderen Zeitarbeiter fragen, ob er Zeitarbeiter ist. Das spart Zeit.
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