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Arbeitsvertrag

T
ThorstenFiedler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage hat der Wahlvorstand das Rech auf einschicht in die Arbeitsvertäge wegen klärung ob die Mitarbeiter wirklich Zeitarbeiter sind oder nicht. Falls Ja welcher Paragraph ist das?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Fiedler

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

21.02.2014 um 13:38 Uhr

Nein! Hat der WV nicht.

Abgesehen davon: Der Arbeitgeber hat die Arbeitsverträge von Leiharbeitnehmern selber nicht vorliegen, wie soll er da Einsicht gewähren?

A
Aidan

21.02.2014 um 13:41 Uhr

§ 2 Abs. 2 Satz 1 Wahlordnung: Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Ansprechpartner des WV ist (ausschließlich) der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte in der Lage sein, alle Fragen des WV zu beantworten.

K
kratzbuerste

21.02.2014 um 16:35 Uhr

Man kann ja auch den einen oder anderen Zeitarbeiter fragen, ob er Zeitarbeiter ist. Das spart Zeit.

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