BR-Wahl Familienangehörige der GL
Sind Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) der Geschäftsleitung wahlberechtigt, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen stehen?
Community-Antworten (3)
21.02.2014 um 12:34 Uhr
Familienangehörige dürfen nicht mitwählen wenn sie mit der GF unter einem Dach wohnen. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung sind sie Wahlberechtigt
21.02.2014 um 12:43 Uhr
tunfisch, bitte §5 abs 2 betrvg noch mal genau lesen.
geschäftsleitung muss nicht arbeitgeber sein
21.02.2014 um 13:05 Uhr
und "unter einem Dach" ist nicht das selbe wie "häusliche Gemeinschaft".
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