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BR-Wahl Familienangehörige der GL

M
MrASSS
Nov 2016 bearbeitet

Sind Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) der Geschäftsleitung wahlberechtigt, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen stehen?

97703

Community-Antworten (3)

T
Thunfisch

21.02.2014 um 12:34 Uhr

Familienangehörige dürfen nicht mitwählen wenn sie mit der GF unter einem Dach wohnen. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung sind sie Wahlberechtigt

N
Nubbel

21.02.2014 um 12:43 Uhr

tunfisch, bitte §5 abs 2 betrvg noch mal genau lesen.

geschäftsleitung muss nicht arbeitgeber sein

P
Pjöööng

21.02.2014 um 13:05 Uhr

und "unter einem Dach" ist nicht das selbe wie "häusliche Gemeinschaft".

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