W.A.F. LogoSeminare

Sonderregelung für Familienangehörige?

T
trulle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben im Moment einen sehr delikaten Fall bei uns im Gremium. Unser Leiter der Personalabteilung möchte seine Ehefrau als Aushilfe auf 400,- € Basis einstellen. Soweit nicht tragisch: Aber: Er hat dies getan ohne den BR vorher anzuhören, er zahlt seiner Frau 15€ Stundenlohn (bei anderen Aushilfskräften waren 8,- € üblich) und das für 15 Stunden pro Woche. Wenn man das ausrechnet kommt man auf 900,-€. Und alle Sozialabgaben übernimmt der Arbeitgeber. Das ist meiner Meinung nach eine Teilzeitbeschäftigung und kein Minijob und darüber Hinaus eine Frechheit. Welche Möglichkeiten haben wir um diesen Personalchef in seine Schranken zu verweisen oder darf er das alles?

Gruß und Danke im Voraus

4.74602

Community-Antworten (2)

M
Mainpower

12.06.2008 um 10:43 Uhr

Hallo, Mitbestimmungspflichtig BetrVG § 99 (1)......hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten

U
uhu

12.06.2008 um 10:53 Uhr

@trulle Schreiben machen an PA-ler, dass gegen MBR des BR verstossen wurde, weil keine Anhörung gem. § 99 BetrVG erfolgte; Beschäftigung ist unrechtmäßig; ggf. RA beauftragen und Beschlussverfahren einleiten;

Ihre Antwort