Nachträgliche pro Forma Ausschreibung, Vergabe von Stellen an Familienangehörige
Guten Tag an alle,
der BR hat hier folgendes skurriles Problem: Es gibt eine BV zum Thema interne und externe Ausschreibungspflicht von Stellen. Die GF trat kurzfristig an den BR heran mit dem Wunsch, in einem besonderen Ausnahmefall dieses Vorgehen auszusetzen, da es sich um einen "Notfall'" handele. De facto war es so, dass die - noch nicht ausgeschriebene Stelle des Projekts - eigentlich schon besetzt war und zwar von der Tochter der Projektleitung. Diese hatte auch bereits am Tag vor der BR-Sitzung ihr Arbeit an diesem Arbeitsplatz aufgenommen. Dieser Sachverhalt wurde in der BR-Sitzung nicht offengelegt, sondern durch ein BR-Mitglied zur Sprache gebracht, das ebenfalls in dem entsprechenden Projekt arbeitet und dem deshalb auch die verwandschaftlichen Beziehungen bekannt waren. Von der GF wurde das nicht weiter thematisiert. Der BR hat nun zunächst auf einer Ausschreibung der Stelle bestanden, die jetzt auch erfolgt ist.
Was jetzt ? Wie kann man gegen ein derartiges "Verschachern" von Posten an Familienangehörige !! vorgehen ? Sowohl als BR als auch persönlich finde ich so etwas wirklich eine Zumutung
Community-Antworten (7)
16.01.2013 um 12:53 Uhr
Ihr könnt:
- Auf Einhaltung der BV klagen
- Dem AG per Beschluss (Einverfahren) es untersagen lassen, den AN bis zum Abschluss der MB betreffend Einstellung zu untersagen. Dann darf der AN nur noch in der Kantine Kaffee trinken.
Dieses würde ich als erstes unternehmen, bringt den AG auch dazu zukünftig rechtlich zu handeln.
- den Ag darauf hinweisen, dass er bei JEDER neuen geplanten Einstellung den § 81 (1) SGB IX beachten muss. Der BR bei Missachtung die Zustimmung zur Einstellung versagen kann, was er sollte. Arbeitgeber müssen Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten prüfen Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. September 2010 - 4 Sa 18/10 -
Keine Prüfung bei Stellenbesetzung durchgeführt - BR darf ablehnen LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2010, Az: 6 TaBV 10/10
Fazit: Sondersitzung des BR, Beschlüsse fassen und Anwalt beauftragen!!
16.01.2013 um 13:02 Uhr
Und dann? Hat man n haufen Wind gemacht und am Ende wird die Tochter doch da sein. Der AG wird bestimmt dann erstmal richtig super auf seinen BR zu sprechen sein. Nicht vergessen, ab und an wollen wir auch was erreichen was der AG nicht machen muss. Prüft ob ihr auch andere Argumente findet, die gegen die Einstellung sprechen würden. Falls nicht, lasst Fünfe gerade sein, erklärt man würde ausnahmsweise mal nicht so genau hinschauen aber die GF möge nicht vergessen, eine Hand wäscht die andere. Wenn ihr aber tatsächlich Nachteile für andere Kollegen befürchtet werdet ruhig tätig.
Im übrigen fand ich nur skuril, dass euer AG eine BV zum Thema externe Ausschreibungspflicht mit euch abgeschlossen hat. Den Rest kennen mit ziemlicher Sicherheit alle hier
16.01.2013 um 14:50 Uhr
Ich kann Kulum nur zustimmen. Und vergesst nicht, auch nach den Ausschreibungen entscheidet der Chef, wer genommen wird. Ist nun mal so ...
16.01.2013 um 16:14 Uhr
Also, ich würde es dem AG hier auch nicht ganz so einfach machen. Denn, dann kommt er wieder einmal so.
Weiter, es wurde vom "marichen" ja auch auf die Rechtsprechung hingewiesen, diese kann und sollte man dem AG zur kenntnis bringen.
Letztlich ""Verschachern" von Posten" sollte man als BR gerade unterbinden, auch um bei den Koll glaubwürdig zu bleiben.
16.01.2013 um 16:21 Uhr
Ich würde es dem AG auch nicht einfach durchgehen lassen, stimme da also den Vorredner voll zu!!
Auch wir hatten einen Fall, wo der AG eine Einstellung einfach einmal so vornahm. Wir haben per Beschluss die Beschäftigung bis zum posiriven Abschluss der MB lat BetrVG aussetzen lassen. Folge der AN ging 1 Woche lang nur in die Kanntine zum Kaffeetroinken. Auch weil halt die Sitzung nicht gleich am nächsten Tag stattfinden konnte.
Ergebnis, der AG hat zwar nicht gerade Freiude gezeigt, aber es gab zukünftig keine Missachtung des BetrVG in solchen Fällen mehr.
Nun gibt es auch diese beiden aufgeführten Urteile noch, also alles noch besser. Hier hat der AG bestimmt auch den § 81 (1) SGB IX nicht beachtet. Also, wenn nun der AG diese Ausschreinbung noch macht, ggf auch verkürzt und dann dem BR den Fall also MB zur Einstellung vorlegt, zieht der BR das Urteil "Missachtung des § 81 (1) SGB IX und lehnt mit Hinweis auf das Urteil die Einstellung ab und der Ag geht in die nächste Runde.
Es ist schon seltsam, dass hier BR dem AG es durchgehen lassen wollen, dann aber hier um Hilfe rufen/klagen wenn der AG das BetrVg missachtet
16.01.2013 um 17:32 Uhr
Wer gerne wie die Axt im Walde zur Sache geht - immer ran da, das Verfahren gewinnt ihr ziemlich sicher. Nur nicht beschweren wenn der AG dann nicht unbedingt kompromissbereit ist. Klar, dann wird eben zukünftig erstmal Mehrarbeit geblockt und es findet plötzlich ganz doll viel furchtbar wichtige BR-Arbeit statt (ich will nicht behaupten, dass es nicht tatsächlich viel wichtige BR-Arbeit gibt), is alles legitim. Ob ihr damit auf lange Sicht tatsächlich günstiger fahrt, kann hier niemand entscheiden. Natürlich braucht der eine oder andere AG auch mal einen Schuss vor den Bug. Schon um zu zeigen, dass man nicht nur bellen kann sondern im Zweifel auch mal zubeißen (kleiner Tip, nich wörtlich nehmen). Aber mit Kanonen auf Spatzen? Ihr verhindert die Mitarbeiterin nicht, so oder so, die habt ihr an den Backen, wenn nicht jetzt, dann eben in 1-2 Wochen. Und Lohn bekommt sie sogar trotzdem noch
16.01.2013 um 17:43 Uhr
Also wenn der AG hier vorab zum BR kommt und eine Anfrage diesbezüglich macht und darum bittet ausnahmsweise mal alle Fünfe gerade sein zu lassen und sonst der Betriebsfrieden friedlich ist, sehe ich auch keine Notwendigkeiten hier die große Welle zu machen. Wie @Kulum schon sagte, mit dem Wink eine Hand wäscht die andere ;) Bei rücksichtslosen AG hätte ich aber dann doch auch eine riesen Welle gemacht, kommt also immer darauf an, wie so oft im BR-Leben ;)
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