Unterstützung der Gewerkschaft zur Wahl
wir sind ein neuer Wahlvorstand und haben das Angebot einen Vertreter der Gewerkschaft zur Vorbereitung der Wahl hinzuzuziehen.
Darf der AG uns das untersagen? Müssen wir den AG informieren?
Community-Antworten (2)
20.02.2014 um 19:02 Uhr
Meinst Du ein Gewerkschaftsmitglied aus dem Betrieb im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrVG:
(....) Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Oder den Gewerkschaftssekretär, der Euch Fachinformationen liefert. Das Zugangsrecht würde sich dann ja aus dem § 2 BetrVG (Vertrauensvolle Zusammenarbeit) ergeben.
Der Kollege muss sich lediglich ordnungsgemäß anmelden, wie alle anderen Besucher des Hauses es auch tun. Aber das weiß er sicherlich auch. Er besucht ja genügend Betriebe.
20.02.2014 um 19:06 Uhr
Halleljuhhah § 2 BetrVG beantwortet Dir diese Frage, wenn der Gew. Vertreter die Vorbereitung der Wahl im Betrieb durchführen möchte/will/soll/muss.
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