Genau paula. Richtig erkannt. Lesen bildet. Und würde man eigenen Ratschlägen auch selber nachkommen, bräuchte man andere nicht in Töpfe stecken, in die man vielleicht selber gehört.
Sorry, aber ich finde es nicht nur anmaßend, sondern mittlerweile echt traurig, wie hier einige Glauben beurteilen zu können, ob jemand Unsinn schreibt oder in die Kiste, der von dir in der MT 229377 aufgestellten Eigenschaften „Anmaßung, Einbildung, Überheblichkeit, Hochmut, Arroganz“ passt, ohne hier selbst entsprechende Nachweise erbracht zu haben.
Publikumswirksame Behauptungen aufstellen, ist natürlich viel einfacher, als sich hier selbst zu beweisen. Gibt es beim Ersten noch von einigen Beifall (was dann natürlich auch Rückschlüsse auf diese zulässt), so erbt man beim Zweiten von diesen meist nur Beschimpfungen (was dann auch wieder Rückschlüsse auf diese zulässt).
Jetzt einen der hier durchaus Vernünftiges von sich gibt, in eine gewisse Kiste zu packen, grenzt eigentlich schon an eine Frechheit. Die eigentlich nur dann verständlich wird, wenn derjenige selbst die hier unterstellten Eigenschaften in Besitz hat.
Jetzt aber mal zum Thema.
Was hat er hier denn falsch gemacht? Ich jedenfalls vermag hier nichts Falsches zu erkennen.
Dass hier kein grundsätzlicher Freibrief vorliegt, sollte eigentlich jedermann/Frau klar sein. Gefährlich wird es dann, wenn man hier korrekt Benanntes verteufelt und dieses dann als rechtens angesehen wird.
Spätestens hier sollte sich ein vernünftig agierender BR die Frage stellen, was er eigentlich will. Will er nur sein Ego befriedigen oder nicht doch besser Mitarbeiter vor Schaden bewahren? Mit Verunglimpfungen, Beleidigungen und abwertenden Kommentaren, ist hier bestimmt keinem geholfen.
Und wenn z. B. ein Kölner meint, hier permanent Lamentieren zu müssen, soll er doch erst einmal seine von ihm selbst aufgestellten Ansprüche erfüllen. Also erstens sachlich bleiben und zweitens nicht nur pauschale Behauptungen aufstellen, sondern dieses auch begründen und somit etwas Konkretes zum Thema beitragen. Was leider oftmals nicht der Fall ist.
Würde er sein durchaus vorhandenes Potenzial ausschließlich hierfür einsetzen, wäre wohl allen geholfen.
Da ich aber nicht nur etwas behaupten, sondern auch versuchen will, dieses zu belegen, habe ich ein paar Urteile zusammengestellt, an denen man sehen kann, wie die Rechtslage sich hier darstellt.
Hier muss aber auch, was vielleicht übersehen wurde, getrennt werden zw. GW Mitglied oder nicht, im Auftrag der GW oder nicht; und ob dieses während einer AZ geschieht oder in Zeiten von Freizeit (Pausen oder Ähnliches). Auch der Umfang ist hier nicht bedeutungslos.
Zur Koalitionsfreiheit einer GW nach Art. 9 Abs. 3 GG: BVerfG, Beschluß vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Zum besseren Verständnis, hier das angefochtene BAG-Urteil: Urt. v. 13.11.1991, Az.: 5 AZR 74/91
Hier ist auch aufgeführt, welche Konsequenzen zu erwarten wären, wenn eine Handlung nicht abgedeckt ist.
Erstes Urteil des BAG auf der Grundlage des Beschlusses des BFerfG: BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04
Näheres zur Koalitionsfreiheit mit Einschränkungen. BVerfG, Beschl. v. 06.02.2007, Az.: 1 BvR 978/05
Dass BAG mit Konkretisierungen hierzu mit Urt. v. 22.06.2010, Az.: 1 AZR 179/09 Rdn 26 FF
Wenn ihr euch dieses alles einmal reingezogen habt, und dann immer noch der Ansicht seit, dass hier Falsches verbreitet wird, dürft ihr es gerne begründen. Denn auch ein AH lernt noch gerne dazu und das täglich. Auch ist er nicht, wie vielleicht der eine oder andere meint, so Hochtrabend zu Glauben, die Weisheit mit der Suppenkelle gefressen zu haben.
Was ich aber keinesfalls in Ordnung finde ist, andere zu Verurteilen und nur pauschal vom Gegenteil zu plappern, ohne dies auch zu belegen.
Sorry, aber dies musste jetzt einmal sein.