Nachträgliche Änderung der Vorschlagsliste
Es wurde eine Vorschlagsliste eingereicht und vom WV genehmigt. Der Listenführer möchte jetzt diese nachträglich ergänzen.
Ist diese Antrag berechtigt? Und wenn ja, nach welchem Recht?
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (2)
20.02.2014 um 15:05 Uhr
Um was will er sie denn ergänzen?
Um einen Kandidaten? Geht nicht.
Um eine weitere Sammlung von Stützunterschriften? Das würde ich als möglich ansehen.
Um ein Listenkennwort? Sollte mit Zustimmung aller Unterzeichner möglich sein.
20.02.2014 um 14:42 Uhr
Nix geht mehr. Er kann eine neue Liste einreichen, aber die abgegebene ist vorerst unter Verschluss. Sobald die Stützunterschriften drauf sind, ist eben die Messe gelesen.
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