Welche Unterlagen bei Briefwahl auf Antrag?
Hallo zusammen, bei unserer BR-Wahl möchten einige Kollegen per Briefwahl abstimmen,da sie am Wahltag nicht im Haus sind(Seminare,auswärtige Termine etc.) Dazu nun zwei Fragen:
1.) Müssen wir den Kollegen die Unterlagen per Post nach Hause schicken oder können wir sie ihnen im Betrieb zukommen lassen(über unsere Poststelle/Zentrale mit der Bitte um Bestätigung per e-Mail,dass die Unterlagen erhalten wurden)?
2.)Muss bei diesen Kollegen das Wahlausschreiben und die Vorschlagsliste mit übersandt werden?Eigentlich wissen die ja schon über alles Bescheid..
Lieben Dank für Eure Antworten!
Community-Antworten (2)
19.02.2014 um 18:19 Uhr
Gemäß § 24 Abs. 1 WO haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Briefwahl, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben. Das beinhaltet Urlaub, Seminar, Dienstreise, Krankheit etc.
Gemäß §§ 24-28 WO gehören zu den Wahlunterlagen
- Wahlausschreiben
- Vorschlagslisten
- Stimmzettel und ein Wahlumschlag
- Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe (in dem das Prozedere genau erklärt wird)
- vorgedruckte Erklärung, auf dem dem Wahlvorstand gegenüber versichert wid, dass er/sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat
- größerer Freiumschlag mit der Anschrift des Wahlvorstandes sowie als Absender der Name und die Anschrift des/der Wahlberechtigten und dem Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe"
Es ist unerheblich, ob die Kollegen schon über alles Bescheid wissen - die Unterlagen gehören dazu.
Gruß, Butzemännchen
19.02.2014 um 19:01 Uhr
Du kannst sie auch im Betrieb zuschicken, wenn Du Dir sicher bist, der Briefwähler ist dort erreichbar. Es geht auch selber abgeben oder der Briefwähler holt sich die Unterlagen ab - alles ist möglich, wenn es den Zweck erfüllt.
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