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1 ner Betriebsrat

B
brdjhbw
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein 3 er Betriebsrat bei den Wahlen im Mai werden sich nicht genügend Kolleginnen und Kollegen zur Wahl stellen. Könnten wir dann einen 1 ner Betriebsrat bilden und was ist dabei zu beachten?

1.22104

Community-Antworten (4)

W
wischwasch Akzeptiert

19.02.2014 um 13:59 Uhr

§ 11 BetrVG gilt entsprechend.

R
rolfo

19.02.2014 um 13:09 Uhr

Wenn ihr zur Wahl tatsächlich zu wenig Kandidaten habt müsst ihr auf die nächste Stufe zurück. 2 Kandidaten sollten es aber schon sein damit wenigstens einer EBRM ist. Aber notfalls reicht auch einer

M
MonikaKorb

19.02.2014 um 14:44 Uhr

Dazu noch folgender Hinweis: § 9 BetrVG bestimmt die Zahl der Betriebsratsmitglieder in einem Betrieb. Danach hängt die Größe des zu wählenden Betriebsrats von der Größe des Betriebes ab. Sind zum Beispiel in Betrieben bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einer Person. Bei bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern eines Betriebes setzt sich der Betriebsrat aus 3 Personen, bei 51 bis zu 100 Arbeitnehmern aus 5 Betriebsratsmitgliedern zusammen.

K
Kölner

19.02.2014 um 14:51 Uhr

Unsägliches verhalten Frau Korb (so sie es denn sind). Ihre Antwort hat nichts mit der Fragestellung zu tun und konnte maximal als Basiswissen gelten.

Arbeitet die Kanzlei auch so oberflächlich?

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