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Nachrücker Vorsitz Betriebsausschuss

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Trekki4002
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Betriebsrat hat einen Betriebsausschuss. Wenn ich das richtig verstanden habe sind der Betriebsrat Vorsitzender und sein Stellvertreter Kraft Amtes in diesen teilnahmeberechtigt. Wie sieht es aber aus, wenn aufgrund des Urlaubs, der Vorsitzende verhindert ist, sein 1. Stellvertreteter die Sitzung leitet und die 2. Stellvertreterin an der Sitzung teilnehmen möchte, aber diese nicht in den Betriebsausschuss gewählt wurde, auch nicht als Ersatz ? Hat die 2. Stellvertreterin dann ein Teilnahmerrecht, weil sie dann in die Rolle der 1. Stellvertretung befördert wird? Die Geschäftsordnung regelt diese Situation nicht.

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Community-Antworten (1)

E
enigmathika

04.08.2022 um 09:06 Uhr

nein. der Vorsitzende wird ja bereits vertreten. Ihr habt aber doch sicher Nachrückerregelungen für den Betriebsausschus, oder?

eine/n zweite/n stellvertretenden BRV sieht das BetrVG auch gar nicht vor.

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